Bekanntmachung nach § 17a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARSCoV- 2
Bekanntmachung nach § 17a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung der Landesregierung
über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARSCoV-
2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 15. September 2021 (in der ab 12.
Januar 2022 gültigen Fassung)
Das Landratsamt Karlsruhe – Gesundheitsamt – macht als zuständige Behörde nach § 17a Abs. 1 Satz 1 CoronaVO bekannt:
Im Landkreis Karlsruhe hat während der Geltung der Maßnahmen der Alarmstufe II die Sieben-Tage-Inzidenz seit zwei aufeinanderfolgenden Tagen den nach § 17a Abs. 1 Satz 1 CoronaVO maßgeblichen Schwellenwert von 500 überschritten, im Einzelnen mit 541,8 am 19.01.2022 und mit 622,1 am 20.01.2022.
Daher gelten im Landkreis Karlsruhe nach § 17a Abs. 1 Satz 2 CoronaVO ab dem 21.01.2022 von Rechts wegen die Maßnahmen des § 17a Abs. 2 CoronaVO.
Karlsruhe, den 20.01.2022
gez.
Knut Bühler
Erster Landesbeamter
Amtliche Bekanntmachung
Die DB Netz AG wird in Kürze ein Genehmigungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz
(AEG) für den Bau von Lärmschutzwänden im Abschnitt Gondelsheim einleiten.
Öffentliche Bekanntmachung
„Im Auftrag der Deutschen Bahn finden Instandhaltungs- sowie Sanierungsarbeiten am Bahnübergang „Neibsheimer Straße / K3506“ in Gondelsheim statt.
Der Bahnübergang ist im Zeitraum von So., 08.03.2020, 08:30h bis Di., 10.03.2020, 06:00h voll für den Fahrzeugverkehr gesperrt.
Für Fußgänger ist der Bahnübergang frei passierbar, außer am 08.03.2020 im Zeitraum von 12:00 – 15:00 Uhr.
Eine entsprechende Umleitung für Kraftfahrzeuge ist ausgeschildert“



Claudia Dickemann-Kohler



S
Christian Feldmann
Dr. roland fella
Corinna Vogel
Max Neimayer