> Ausschreibung

Ausschreibungshinweis:

Öffentliche Ausschreibung nach VOB

für folgende Arbeiten:

Barrierefreie Umgestaltung von Bushaltestellen

Tief- und Straßenbau

Bitte beachten Sie den vollständigen Text der Ausschreibungsveröffentlichung im:

  1. subreport ELViS

Elektronisches Vergabeinformations-System

https://www.subreport.de/E92886638

Anhang: Bekanntmachung

Auftraggeber:

Gemeinde Gondelsheim

> Bekanntmachungdes gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Bretten

Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022
für das Gebiet der Stadt Bretten, der Stadt Kraichtal und der Gemeinden Pfinztal, Oberderdingen, Sulzfeld, Gondelsheim, Kürnbach und Zaisenhausen

Der gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Bretten hat die Bodenrichtwerte gemäß §193 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) zum Stichtag 01.01.2022 ermittelt und in der Sitzung am 20.05.2022 beschlossen.

Zwischenzeitlich wurden Anpassungen des Beschlusses vom 20.05.2022 in Teilbereichen notwendig.

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> Prima Klima für Gondelsheim

KOMMUNALES FÖRDERPROGRAMM VON UMWELT- UND KLIMASCHUTZMASSNAHMEn

VORLAUFIGER STOPP DES FÖRDERPROGRAMMS AUFGRUND ÜberwältigendeR Resonanz

49 Anträge in 18 Tagen. So lautet die vorläufige Bilanz des kommunalen Förderprogramms für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen. Zweieinhalb Wochen nach dem Start ist der gesamte Fördertopf von 25.000 € ausgeschöpft. Zuvor wurden die Finanzmittel durch den Gemeinderat bereits um weitere 5.000 € aufgestockt, um der hohen Nachfrage gerecht zu werden. „Das Programm hat alle Erwartungen übertroffen. Es ist ein starkes Zeichen der Bürgerschaft aus Gondelsheim für mehr Klimaschutz. Wir sind überwältigt von der Resonanz des Förderprogramms “, so Bürgermeister Rupp.

Zu gegebener Zeit wird der Gemeinderat entscheiden, ob weitere Gelder für die Förderung von Klimaschutzmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Hierüber wird rechtzeitig auf allen öffentlichen Kanälen der Gemeinde informiert. Die Verwaltung nimmt Förderanträge weiterhin an, ohne diese derzeit bewilligen zu können. Sollten finanzielle Mittel erneut verfügbar sein, werden die Anträge in der Reihenfolge nach Eingangsdatum bearbeitet. Wir bitten jedoch darauf zu achten, dass Anträge laut den Förderrichtlinien vor Beginn einer Maßnahme gestellt werden müssen und die Maßnahme erst nach Bewilligung der Fördermittel begonnen werden darf.