Bebauungsplan „Erdbeerhof“

– Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

– Inkrafttreten des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften

Der Gemeinderat der Gemeinde Gondelsheim hat am 30. März 2021 in öffentlicher Sitzung den oben genannten Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.

Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ist der Lageplan des zeichnerischen Teils in der Fassung vom 30.03.2021 maßgebend.

Der Bebauungsplan „Erdbeerhof“ tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch). Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung beim Bauamt der Gemeinde Gondelsheim während der üblichen Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan und seine Begründung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen. Ergänzend kann der rechtskräftige Bebauungsplan mit Begründung und weiteren Anlagen  auf der Homepage der Gemeinde Gondelsheim unter www.gondelsheim.de unter der Rubrik Aktuelles eingesehen und heruntergeladen werden.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 215 BauGB eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz Nr. 1-3 des Baugesetzbuchs bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplan und des Flächennutzungsplan, ein nach § 214 Abs. 2a beachtlicher Fehler oder ein nach § 214 Abs. 3 Satz beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.

Gondelsheim, den 27.09.2022

gez. Markus Rupp 
Bürgermeister

Bestandteile und Anlagen des Bebauungsplanes „Erdbeerhof“:

–       Satzung über den Bebauungsplan „Erdbeerhof“ und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Erdbeerhof“

–       Bebauungsplan

o   Zeichnerischer Teil in der Fassung vom 30.03.2021

o   Textliche Festsetzungen in der Fassung vom 30.03.2021

–       Örtliche Bauvorschriften in der Fassung vom 30.03.2021

–       Begründung

–       Umweltbericht in der Fassung vom 15.06.2020

–       FFH-Vorprüfung in der Fassung vom Mai 2015/Aktualisierung Mai 2018 und Juni 2020

–       Artenschutzrechtliche Prüfung in der Fassung vom Sept. 2015/Mai 2018/Juli2019/Juni 2020

–       Geotechnischer Bericht in der Fassung vom 20.11.2017