Vorläufiger Stopp des kommunalen Förderprogramms für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen aufgrund überwältigender Resonanz
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Sofern weitere Gelder für die Förderung von Klimaschutzmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden, informiert die Gemeinde Gondelsheim rechtzeitig auf allen öffentlichen Kanälen.
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Die Verwaltung nimmt Förderanträge weiterhin an, ohne diese derzeit bewilligen zu können. Sollten finanzielle Mittel erneut verfügbar sein, werden die Anträge in der Reihenfolge nach Eingangsdatum bearbeitet.
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Bitte beachten Sie jedoch, dass gemäß den Förderrichtlinien Förderanträge vor Beginn einer Maßnahme gestellt werden müssen und die Maßnahme erst nach Bewilligung der Fördermittel begonnen werden darf. Sollte die Maßnahme früher begonnen werden, können wir Ihnen keine Fördermittel zusagen.
Kommunales Förderprogramm für Klimaschutzmaßnahmen
Die Gemeinde unterstützt ihre Bürgerinnen und Bürger bei Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen nicht nur beratend, sondern auch finanziell.
Die Förderzuschüsse sollen die Bürgerschaft motivieren, sich aktiv für die Reduktion von CO2-Emissionen einzusetzen und damit einen Schritt hin zu einer klimaneutralen Gemeinde zu gehen. Gleichzeitig sollen einzelne Förderbausteine auch zu einem verbesserten Mikroklima in der Gemeinde und damit der Anpassung an ein verändertes Klima dienen.
Eine Übersicht über die Zuschüsse bietet unsere Infobroschüre. (PDF-Datei)
Details zu den unterschiedlichen Förderbausteinen und die jeweiligen Voraussetzungen und Bedingungen finden Sie in den Förderrichtlinien. (PDF-Datei)
Antragsformulare
1. Erneuerbare Stromerzeugung mit Photovoltaik (PV)
Vor Beginn der Maßnahme einzureichen:
Nach Abschluss der Maßnahme einzureichen:
Vor Beginn der Maßnahme einzureichen:
Nach Abschluss der Maßnahme einzureichen:
Vor Beginn der Maßnahme einzureichen:
Nach Abschluss der Maßnahme einzureichen:
2. Energieeffiziente Heizungstechnik
Vor Beginn der Maßnahme einzureichen:
Nach Abschluss der Maßnahme einzureichen:
3. Umweltfreundliche Gebäudesanierung
Vor Beginn der Maßnahme einzureichen:
Nach Abschluss der Maßnahme einzureichen:
4. Nachhaltige Mobilität
Vor Beginn der Maßnahme einzureichen:
Nach Abschluss der Maßnahme einzureichen:
5. Begrünung
Bestellungen sind zwischen 15. April und 15. Juli 2023 möglich.
Vor Beginn der Maßnahme einzureichen:
Nach Abschluss der Maßnahme einzureichen:
Vor Beginn der Maßnahme einzureichen:
Nach Abschluss der Maßnahme einzureichen:
Vor Beginn der Maßnahme einzureichen:
Nach Abschluss der Maßnahme einzureichen:
6. Klimaschutzfonds
Vor Beginn der Maßnahme einzureichen:
Nach Abschluss der Maßnahme einzureichen: