Die Gemeinde Gondelsheim ist bemüht, ihre Webseite und mobile Anwendung (App) in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.gondelsheim.de und die Gondelsheim App im Google Play Store Version 2.1 und Apple Store 1.12.
1.Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
a. Diese Webseite und mobile Anwendung (App) sind wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2.Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a. Unverhältnismäßige Belastung
- Für den Kontrast wurde nicht die optimale Schriftgröße verwendet
- Bei der Syntaxanalyse wurden nicht alle Fehler bearbeitet, da es sich im Programmcode von Open Source Software handelt
- Unter Aktuelles wurden nicht alle ALT Tags gepflegt
- PDFs zum Download sind nicht im PDF/UA-Standard
3.Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26.09.2024 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 26.09.2024 überprüft.
4.Rückmeldung und Kontaktangaben
Bei Rückmeldung können Sie über unsere Webseite www.gondelsheim.de am Ende der Seite auf die Kontaktinformationen navigieren oder Sie schreiben uns eine E-Mail an rathaus@gondelsheim.de.
Alternativ können Sie auch unseren Hauptamtsleiter Herr Kästner unter koray.kaestner@gondelsheim.de, Telefon 07252/9444-20 erreichen.
5.Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese www.gondelsheim.de oder Gondelsheim App nicht barrierefrei zugänglich sind, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.