Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung der Aufstellung sowie der Öffentlichen Auslegung der Satzung über örtliche Bauvorschriften zur Erhöhung der Kfz-Stellplatzverpflichtung für Wohnungen (Stellplatzsatzung)

Der Gemeinderat der Gemeinde Gondelsheim hat am 25.10.2022 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der Satzung über örtliche Bauvorschriften zur Erhöhung der Kfz-Stellplatzverpflichtung für Wohnungen (Stellplatzsatzung) gemäß § 74 Abs. 2 Landesbauordnung (LBO), § 6 LBO und § 4 Gemeindeordnung beschlossen.

Die Satzung über örtliche Bauvorschriften wird im vereinfachten Verfahren nach § 74 Abs. 6 LBO i.V.m. § 13 BauGB aufgestellt.

Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem nachstehenden Lageplan vom 07.10.2022, welcher Bestandteil der Satzung ist:

Ziel und Zweck der Stellplatzsatzung ist es, den durch Neubau und Nachverdichtung auslösenden ruhenden Verkehr so unterzubringen, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs nicht weiter gefährdet wird und städtebauliche Missstände vermieden werden, hier insbesondere durch Parken auf Gehwegen mit Gefährdung der Fußgänger und Minderung der Aufenthaltsqualität oder die Behinderung von Einsatzfahrzeugen, Müllfahrzeugen etc.

Bezogen auf die Wohnungsgröße soll die Pflicht zur Herstellung notwendiger Kfz-Stellplätze bei künftigen Wohnbaumaßnahmen auf bis zu 2 Stellplätze pro Wohneinheit erhöht werden.

In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat den Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften zur Erhöhung der Kfz-Stellplatzverpflichtung für Wohnungen (Stellplatzsatzung) gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.

Der Entwurf der Stellplatzsatzung wird mit Begründung

vom 14. November 2022 bis einschließlich 19. Dezember 2022

bei der Gemeindeverwaltung Gondelsheim, 75053 Gondelsheim, Bruchsaler Str. 32 (Rathaus), Zimmer 1.10 im 1. Obergeschoss, öffentlich ausgelegt. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse www.gondelsheim.de eingestellt.

Während der Auslegungsfrist können beim Bürgermeisteramt in den üblichen Dienststunden (montags, donnerstags und freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie mittwochs von 15.00 bis 19.00 Uhr) schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden. Weiterhin können Stellungnahmen digital per E-Mail unter rathaus@gondelsheim.de eingereicht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe des Verfassers zweckmäßig. Soweit personenbezogene Daten angegeben werden, werden diese aufgrund § 3 Abs. 2 BauGB ausschließlich zum Zweck des Verfahrens zur Aufhebung der Satzung erhoben und verarbeitet. Auf weitere Hinweise zum Datenschutz, Datenerhebung und Datenschutzbeauftragten wird auf die Homepage der Gemeinde Gondelheim unter dem Link Datenschutzerklärung verwiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Stellplatzsatzung unberücksichtigt bleiben können.

Gondelsheim, den 2. November.2022

gez. Markus Rupp

Bürgermeister der Gemeinde Gondelsheim

Lageplan

Stellplatzsatzung mit Begründung