Der Bürgermeister informiert KW 46

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

der November steht traditionell im Zeichen des stillen Gedenkens der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft.

Gondelsheim begeht stilles Gedenken am Volkstrauertag am Sonntag, 15. November 2020

Als stiller Feiertag genießt der zweitletzte Sonntag vor dem Ersten Advent besonderen gesetzlichen Schutz und bietet Gelegenheit zu Einkehr und Besinnung.

Die Gemeinde Gondelsheim ist sich der Bedeutung dieses Feiertags als Mahnung für den Frieden bewusst und hat daher folgenden – entsprechend der Corona-Situation angemessene – veränderten Ablauf geplant:  

Auf die traditionelle Zeremonie zum Volkstrauertag 2020 wird in diesem Jahr verzichtet. Der VdK-Vorsitzende Werner Köhl und Bürgermeister Markus Rupp werden gemeinsam einen Kranz vor dem „Erinnerungsmal“ an der Kirche niederlegen.

Gondelsheimer Fruchtsträucher-Aktion mit dem NABU Bretten

Am Samstag, 7. November 2020, konnten die vorbestellten Fruchtsträucher an die Bürgerinnen und Bürger ausgegeben werden.

Gemeinsam mit der Stadt Bretten hat der NABU Bretten wie in den vergangenen Jahren auch eine Fruchtsträucher-Aktion durchgeführt, bei der die Bürgerinnen und Bürger verschiedenste Arten von Fruchtsträuchern zu einem sehr günstigen Preis bestellen konnten.

In diesem Jahr hat sich auch die Gemeinde Gondelsheim an der Aktion beteiligt. Die Resonanz in Gondelsheim war überraschend hoch: ganze 292 Fruchtsträucher werden nun in Gondelsheim gepflanzt!

Viele der Fruchtsträucher sind zudem zertifizierte Pflanzen, deren genetischer Ursprung für unsere Region nachgewiesen ist. So kann auch in Gondelsheim die kraichgautypische Artenwelt gestärkt werden.

Vielen Dank an alle, die sich an der Aktion beteiligt haben und vielen Dank auch an den NABU Bretten für die reibungslose Kooperation und Unterstützung!

Aus der Gemeinderatssitzung vom 10. November 2020

Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Gondelsheim Ost“

Teilaufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Gondelsheim Ost“

Die Gemeinde Gondelsheim wurde zum 01.01.2005 mit dem Gebiet „Gondelsheim Ost“ in das Landessanierungsprogramm aufgenommen. Die Satzung über die förmliche Festlegung dieses Sanierungsgebiets trat am 01.12.2006 in Kraft. Das Gebiet wurde insgesamt drei Mal erweitert. Die ersten beiden Erweiterungen erfolgten zum Zwecke der Durchführung von wichtigen kommunalen Erschließungsmaßnahmen, wie zum einen die Neugestaltung der Gehwege in der Brettener Straße und zum anderen die dorfgerechte Umgestaltung des Brunnenbergs. Die letzte am 28.09.2018 in Kraft getretene Erweiterung war erforderlich, da für den Kindergarten „Am Saalbach“ für das Programmjahr 2019 ein Antrag nach dem Investitionspakt Soziale Integration im Quartier (SIQ) gestellt wurde, auf den am 27.03.2019 auch ein positiver Bescheid erging. Der bedingt durch diese Gebietserweiterungen ebenfalls mehrmals verlängerte Bewilligungszeitraum endete am 30.04.2020.

Nach § 162 BauGB ist die Sanierungssatzung aufzuheben, wenn die Sanierung durch­geführt ist. Im Rahmen der Sanierungsmaßnahme wurden städtebauliche Missstände insoweit behoben oder verbessert, als öffentliche Sanierungsfördermittel zur Verfügung standen und die Sanierungsbeteiligten zur Mitwirkung bereit waren. Die in diesem Rahmen möglichen Sanierungsmaßnahmen sind nunmehr abgeschlossen.

Der Gesamtförderrahmen von 2.650.000 € für die Sanierungsmaßnahme „Gondelsheim Ost“ ist vollständig ausgeschöpft und die Abrechnung der Maßnahme steht kurz vor dem Abschluss. Der Abrechnungsentwurf wurde vom Regierungspräsidium Karlsruhe bereits geprüft. Für die abschließende Vorlage bedarf es danach nur noch wenigen kleinen Änderungen bzw, Ergänzungen.

Für die SIQ-Maßnahme „Erweiterung des Kindergartens am Saalbach“ kann allerdings noch keine Abrechnung erfolgen, weil hier noch nicht alle Arbeiten abgeschlossen und schlussgerechnet sind.   

Eine Aufhebung der Satzung über die Festlegung des förmlichen Sanierungsgebiets „Gondelsheim Ost“ ist deshalb, ohne dass die Gemeinde Gondelsheim auf die noch nicht abgerufenen SIQ-Fördermittel in Höhe von 51.889 € und die gerade bewilligte Aufstockung dieser Fördermittel um 68.500 € verzichtet, derzeit nicht möglich.

Der bereits gestellte neue Antrag der Gemeinde Gondelsheim auf Aufnahme der Städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Gondelsheim Zentrum-Nord“, dessen Gebietskulisse sich teilweise mit dem Sanierungsgebiet „Gondelsheim Ost“ überlappt, in das Landessanierungsprogramm im Jahr 2021 hat aber nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn eine Satzungsaufhebung erfolgt ist.

Die Programmausschreibung 2021 gibt nämlich vor, dass Gebietsteile, die bereits Gegenstand eines Sanierungsverfahrens waren, erst dann in ein neues Sanierungsgebiet einbezogen werden können, wenn die alte Maßnahme mit Schlussbescheid abgerechnet und die frühere Sanierungssatzung aufgehoben worden ist sowie weiterhin städtebauliche Missstände bestehen.

Bei einem Vorort-Termin am 01.10.2020 wurde deshalb die Leiterin des Referats Stadtsanierung des Regierungspräsidiums Karlsruhe seitens der Verwaltung bzw. der STEG gebeten, die Möglichkeit einer teilweisen Aufhebung (ohne die 3. Änderung) der Satzung zu prüfen. Die 3. Änderung der Sanierungssatzung vom 18.09.2018 umfasst ausschließlich den Bereich des Rathausplatzes und des Kindergartens „Am Saalbach“ und ist daher nicht deckungsgleich mit dem geplanten neuen Sanierungsgebiet „Gondelsheim Zentrum-Nord“.

Auf eine entsprechende Nachfrage hat sich daraufhin das Wirtschaftsministerium ausnahmsweise mit einer von der Programmausschreibung abweichenden Vorgehensweise einverstanden erklärt, wenn die Gemeinde Gondelsheim noch in diesem Jahr bezüglich den Bereichen, die auch Gegenstand des neuen Gebiets sind, eine Teilaufhebung der bestehenden Sanierungssatzung beschließt. 

Beschluss: Die Teilaufhebungssatzung für das Sanierungsgebiet „Gondelsheim Ost“ wurde in der beiliegenden Fassung einstimmig beschlossen.

Aufstellung des Bebauungsplans „Neue Ortsmitte“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Nach der Aufgabe des alten Feuerwehrhauses im Brunnenberg und dem erfolgten Abriss des Wohngebäudes „Brettener Straße 4“ beabsichtigt die Gemeinde Gondelsheim eine Neuordnung des Kreuzungsbereichs Brettener Straße/Bahnhofstraße/Bruchsaler Straße/ Brunnenberg.  Das vorliegende Gemeindeentwicklungskonzept zeigt in diesem sensiblen und exponierten Bereich insbesondere räumliche und gestalterische Missstände auf, die es durch eine grundlegende Neustrukturierung zu beheben gilt.

Die ursprüngliche städtebauliche Struktur der Ortsmitte bzw. des Marktplatzes ist heute noch anhand der teilweise denkmalgeschützten Bebauung ablesbar.

Allerdings sind die früheren Platzräume durch den Einmündungsbereich der Brettener Straße in die Bahnhofstraße bzw. die Bruchsaler Straße inzwischen stark überformt und vom Individualverkehr bestimmt. Die Aufenthaltsqualität dieser Platzräume ist dadurch erheblich gemindert. Zudem ist das Quartier trotz der dort vorhandenen Gastronomie durch Leerstände und Sanierungsrückstand zunehmend bedroht.

Das dem Antrag auf Aufnahme der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Gondelsheim Zentrum-Nord“ in das Landessanierungsprogramm im Jahr 2021 zugrundeliegende integrierte Entwicklungskonzept weist deshalb an dieser Stelle zurecht einen Entwicklungsschwerpunkt aus. Dabei wurden u.a. folgende Zielvorgaben definiert:

  • Aufwertung des Kreuzungsbereichs zur prägenden Ortsmitte
  • Schaffung einer zukunftsorientierten Baukultur durch Neubebauung
  • Stärkung des Ortsbildes
  • Wieder Erlebbarmachung der ursprünglichen Platzsituation an diesem Standort

Diese städtebauliche Zielsetzung und weitere noch zu definierende Planvorstellungen sollen durch die Aufstellung des Bebauungsplans „Neue Ortsmitte“ gesichert werden.

Beschluss:

Für den im Abgrenzungsplan dargestellten Bereich wird der Bebauungsplan „Neue Ortsmitte“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.

Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet „Neue Ortsmitte“

Beim vorherigen Tagesordnungspunkt hat der Gemeinderat zur Neuordnung des Kreuzungsbereichs Brettener Straße/ Bahnhofstraße/Bruchsaler Straße/Brunnenberg beschlossen, den Bebauungsplan „Neue Ortsmitte“ aufzustellen.

Nach diesem Aufstellungsbeschluss ist es, um die Planungsabsichten der Gemeinde Gondelsheim im Geltungsbereich des Bebauungsplans zu sichern, möglich, gemäß § 14 BauGB eine Veränderungssperre zu erlassen.

Die Veränderungssperre ist als Satzung zu beschließen (§ 16 Abs.1 BauGB), die mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft tritt (§ 16 Abs.2 BauGB) und zunächst für einen Zeitraum von 2 Jahren gilt (§ 17 Abs.1 Satz 1 BauGB). Unabhängig davon tritt die Veränderungssperre nach § 17 Abs. 5 BauGB in jedem Fall mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplans „Neue Ortsmitte“ automatisch außer Kraft.

Beschluss:

Die in der Anlage beigefügte Veränderungssperre für das Gebiet „Neue Ortsmitte“ wurde als Satzung beschlossen.

Sachstandsbericht zu Projekten und Neuerungen im Öffentlichen Personennahverkehr

Verwaltungsausschuss tagte am 5. November

Kreis Karlsruhe. Einen umfangreichen Sachstandsbericht zu Projekten und Neuerungen im Öffentlichen Personennahverkehr gab Landrat Dr. Christoph Schnaudigel den Mitgliedern des Verwaltungsausschusses des Kreistags in der Sitzung am 5. November in der Altenbürghalle in Karlsdorf-Neuthard.

Er informierte das Gremium über die Schülerverkehre, denen während der Corona-Pandemie besondere Aufmerksamkeit zukommt. Gleich zu Beginn des neuen Schuljahres hat der Karlsruher Verkehrsverbund in Abstimmung mit dem Landkreis Karlsruhe zur Entlastung der Schulbusverkehre 17 zusätzliche Fahrten im Landkreis Karlsruhe eingeführt, die normalerweise als Winterverstärker erst ab 1. Oktober fahren. Zwischenzeitlich wurden nochmals 28 zusätzliche Verstärkerfahrten plus zehn grenzüberschreitende Fahrten aus dem Rhein-Neckar-Kreis eingerichtet, damit die Schülerinnen und Schüler mehr Abstand in den Bussen halten können. Nach den Herbstferien kommen noch einmal einzelne Verstärkerfahrten hinzu.

Landrat Dr. Christoph Schnaudigel wies darauf hin, dass Busse und Fahrpersonal jedoch nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen, daran ändere auch das Sonderförderprogramm des Landes nichts, das die Kosten der zusätzlichen Busse sowohl im Schulbusverkehr des ÖPNVs als auch im freigestellten Schülerverkehr mit 80 % bzw. ab 21.10.2020 mit 95 % fördert. Eine Staffelung der Unterrichtszeiten sehe er als zwingend notwendig, um das Schüleraufkommen zu entzerren. Die Entscheidung liegt jedoch bei den Schulen.

Als „Mammutprojekt“ der Kommunen bezeichnete Landrat Dr. Christoph Schnaudigel den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen. 97 % der 1.057 Bushaltepunkte im Landkreis sind grundsätzlich bis zum 01.01.2022 noch von den Straßenbaulastträgern, dies sind in der Regel die Kommunen, auszubauen. Diese Frist gelte nicht, so der Landrat, sofern im Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden. Der Landkreis und seine Städte und Gemeinden erarbeiten in enger Abstimmung mit dem Karlsruher Verkehrsverbund einen konkreten Ausbauzeitplan, bis wann welche Haltestellen auf ihrem Gemarkungsgebiet ausgebaut werden und welche Gründe für einen verspäteten Ausbau relevant sind.

Die Beschlussfassung der Ergänzung des Nahverkehrsplans ist für das erste Halbjahr 2021 vorgesehen.

Auf große Zustimmung stieß die rückwirkend zum 1. Januar in Kraft getretene Novellierung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG).

Eine deutliche Anhebung der Bundesmittel von jährlich 333 Mio. Euro auf 2 Mrd. Euro pro Jahr bis 2025, zusätzliche Fördertatbestände, die teilweise Senkung der Förderschwelle und die Anhebung der Förderquoten bei der Regelförderung sowie die infolgedessen neugeregelte Ko-Finanzierung des Landes führen zu einer spürbaren Entlastung der kommunalen Haushalte und haben auf den Landkreis Karlsruhe bezogen Auswirkungen zum Beispiel beim barrierefreien Ausbau der Schienenhaltepunkte oder bei der Reaktivierung von Strecken, führte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel aus. Er berichtete zudem aktuell von der am 30. Oktober stattgefundenen Informationsveranstaltung des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg, das insbesondere dafür geworben hatte, schnell konkrete Projekte vorzulegen. Bis 31. Dezember 2021 wird daher die Planungskostenpauschale von 10% auf 15% erhöht.

Noch auf sich warten lässt die Fortschreibung der Standardisierten Bewertung, eine Kosten-Nutzen-Untersuchung beim Ausbau von Schienenwegen, die über das GVFG gefördert werden. Die Landkreisverwaltung hat eine Vielzahl von Vorschlägen beim Landkreistag Baden-Württemberg eingebracht, die bei der Überarbeitung berücksichtigt werden sollten. Neben ökologischen Gesichtspunkten wie CO² Einsparungen sollen auch die Zunahme der Attraktivität des ÖPNV und die Steigerung der Netzstabilität zum Beispiel durch einen zweigleisigen Ausbau in die Betrachtung miteinbezogen werden. Das Gremium war sich einig, die bereits thematisierte Verlängerung des Stadtbahnlinie S2 von Stutensee Spöck zur Bahnstadt Bruchsal bzw. darüber hinaus oder auch die Verlängerung der S1/S11 von Ittersbach nach Straubenhardt ruhen zu lassen, bis die Neufassung der Standardisierten Bewertung vorliegt.

Ganz aktuell berichtete Landrat Dr. Christoph Schnaudigel von der Informationsveranstaltung des Verkehrsministeriums vom 3. November, bei der die Strecken, die reaktiviert werden sollen, vorgestellt wurden. Der Landkreis Karlsruhe hat die Reaktivierung folgender Strecken vorgeschlagen: die Verbindungen Ettlingen West – Ettlingen Erbprinz, Graben-Neudorf – Hochstetten, Karlsruhe-Neureut – Karlsruhe-Mühlburg, Lauffen (Neckar) – Zaberfeld-Leonbronn („Zabergäubahn“). Am Dienstag (3. November) hat das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg die landesweite Studie vorgelegt und informiert, welche Projekte in Baden-Württemberg näher geprüft und möglicherweise umgesetzt werden. Alle vom Landkreis angemeldeten Strecken sind in der Kategorie A und B eingeordnet und damit vom Land Baden-Württemberg mit großen Potential bewertet worden.

Jugendtreff BountyFremde Worte

Heute einmal kein Bericht aus dem »Bounty«, sondern ein Aufruf, der uns von oberster Stelle (mit Bitte um Weiterverbreitung) zuging.

In einem Schreiben an alle Jugendhäuser schrieb Martin Bachhofer von der Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten Baden-Württemberg e.V. (AGJF):

Aus unserer Sicht ist das Offenhalten der Angebote der Kinder- und Jugendarbeit seitens des Landes ein deutliches Signal an alle Träger, insbesondere an die Kommunen. Die Bedeutung der Kinder- und Jugendarbeit gerade jetzt und heute wird wahrgenommen. Dieses Signal sollten die Träger der Angebote unbedingt aufgreifen. Deshalb haben wir – die AGJF gemeinsam mit den anderen Verbänden der OKJA in der LAGO einen Appell verfasst unter dem Titel: ‚Angebote der Kinder- und Jugendarbeit offenlassen – sie sind Teil der Lösung!

Gleichzeitig richten wir nochmal den dringenden Appell an alle Fachkräfte in den Einrichtungen, besonders vorsichtig und verantwortungsvoll mit der Situation umzugehen, keine unnötigen Risiken einzugehen.

Es ist jetzt nicht die Zeit für größere Freizeit-Veranstaltungen, bei denen möglichst die Maximal-Zahl der erlaubten Personen erreicht werden soll. Entscheidend sind derzeit Angebote zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in ihren Unsicherheiten und Ängsten, aber auch in ihren Widerständen und im Hadern mit ihrer Situation. Es geht nicht um ein einfaches ‚Weiter so‘, sondern um eine Art ‚Krisenkonzeption‘, die auf die spezifischen Bedarfe gezielt und konkret eingeht.

Gerade letzteren Absatz hat auch Marc Brommer, der für uns zuständige Abteilungsleitung Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen der AWO, in einem Schreiben an uns noch einmal besonders betont.

Schon lange vor Erhalt dieser Schreiben hatten wir, das »Bounty«-Team, dieses Vorgehen für unseren Gondelsheimer Jugendtreff verwirklicht. Es macht aber Mut, das auch von den »oberen Stellen« bestätigt zu bekommen.

Wir schließen heute mit den Worten aus Martin Bachhofer Brief:

Euch und Ihnen allen weiterhin viel Kraft und Zuversicht!

ACHTUNG:

Bis auf weiteres ist vor dem Besuch eines Treffs wieder eine Anmeldung notwendig. Wir brauchen dazu euren Namen, Anschrift, Telefonnummer. Ihr könnt uns anrufen: (0 72 52) 7 79 98 31 oder auch gerne eine E-Mail schicken: jz.gondelsheim@awo-ka-land.de. Vielen Dank für euer Verständnis!

Terminvorschau:

  • Der nächste „offene“ Sonntag ist am 15. November.

Euer AWO-Jugendtreff-Team (Matthias und Michael Klebon, Andrea Mergel, Diana Gattung)

Herzlichst

Ihr

Markus Rupp, Bürgermeister