Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
dieser Tag hat sich für immer in das Gondelsheimer Gedächtnis eingebrannt:
Für uns, Für Alle, Für Gondelsheim
Danke, dass ihr da wart, als wir Euch gebraucht haben
Gondelsheim feiert am 10. Mai ein großes Fest für alle, insbesondere für Helferinnen und Helfer der Flutkatastrophe
Am 13. August 2024 wurde unsere Gemeinde schwer vom Hochwasser getroffen – doch auf das Unwetter folgte eine Welle der Solidarität: Menschen aus dem Ort, den Nachbargemeinden und sogar von weit her kamen, um zu helfen. Sie schleppten Müll, kochten Essen, packten mit an – unermüdlich, unbürokratisch, mit ganzem Herzen.
So viel Licht, mitten in unserer dunklen Stunde, das muss gefeiert werden. Nun ist es Zeit, Danke zu sagen. Die Gemeinde Gondelsheim und das Kuratorium „Festival der Guten Taten“ von Uli Lange laden deshalb am 10. Mai zum großen (Helfer)Fest im Schlossstadion ein.
Ein Tag, ganz im Zeichen der Gemeinschaft: Mit Live-Musik von Sudden Inspiration, 9.LIVE, Elfriede’s Journey und 7DICE, moderiert von der Radio-Legende Thomas Brockmann und kulinarischer Bewirtung durch den Fußballverein vor Ort, Und das alles bei freiem Eintritt für alle.
Bürgermeister Markus Rupp bringt es auf den Punkt: „Wir feiern ein Fest – für alle, die für uns da waren. Wir feiern uns, wir feiern das Leben, wir feiern den klasse Gondelsheimer Spirit.”
An diesem Tag gilt es symbolisch, ein klein wenig zurückzugeben. Für die Helferinnen und Helfer gibt es ein Dankeschön-Paket mit Gutscheinen für Speisen und Getränke, das am Eingang unkompliziert erhältlich ist. Ehrensache, dass man hier auf gegenseitiges Vertrauen setzt. Für alle anderen gibt es Getränke und Speisen zu äußerst humanen Preisen. Und dazu ein Barbetrieb durch den FVG.
Generell sind also alle Gondelsheimer und Freunde Gondelsheims eingeladen. Der Eintritt ist frei!
Die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln wird dringend empfohlen – direkt am Stadion liegt die Stadtbahnhaltestelle.
Also: Kommt vorbei, feiert, stoßt gemeinsam an auf all die guten Seelen, die aus einer Katastrophe ein Zeichen gelebter Menschlichkeit gemacht haben.
Pflanzentauschbörse 2.0 in der Gondelsheimer Saalbachhalle am 4. Mai 2025
Nach dem guten Zuspruch im letzten Jahr lädt die Gemeinde Gondelsheim zum zweiten Mal in Kooperation mit dem Obst- und Gartenbauvereins Neibsheim zu einer Börse zum Tauschen und Entdecken aller Arten von Pflanzen, von denen Ableger oder Exemplare abzugeben sind.
Die Vielfalt reicht hier von selbstgezogenen Gemüsepflanzen über Samen, Blumenzwiebeln oder Zierblumen bis hin zu Kübelpflanzen, Stauden und jungen Bäumen.
Es dürfen keine Pflanzen verkauft, sondern lediglich getauscht oder verschenkt werden.
Schauen Sie am
Sonntag, den 4. Mai 2025 von 14 bis 17 Uhr
in der Saalbachhalle in Gondelsheim
vorbei, auch wenn Sie keine Pflanzen anzubieten haben.
Bei Kaffee und Kuchen – dessen Organisation wieder in den Händen des DRK Gondelsheim liegt – kann man sich wunderbar über Gartenthemen austauschen und hierbei auch noch neue Ideen oder Pflanzen mit nach Hause nehmen.
Große Pflanzen müssen nicht zwingend mitgebracht werden. Vielleicht ist ja der Transport zu umständlich oder es ist nicht der richtige Pflanzzeitpunkt. Hier würde im ersten Schritt auch ein Foto bzw. eine Beschreibung ausreichen.
„Kommen Sie also mit oder ohne Pflanzen einfach vorbei und schauen Sie über den eigenen Gartenzaun, um sich mit Gleichgesinnten auszutauschen“, werben Thomas Hauck, Vorsitzender des Obst- und Gartenbauvereins Neibsheim und Bürgermeister Markus Rupp für die tolle Veranstaltung.
„Fairteiler ab 7. Mai 2025 in Gondelsheim“
Foodsharing rettet Lebensmittel vor der Tonne! Die Gondelsheimer Foodsaver haben es sich zur Aufgabe gemacht noch genießbare Lebensmittel zu „retten“ und kostenlos weiterzugeben. Sie nennen das FAIRTEILEN, denn sie möchten die Lebensmittel fair weitergeben. Das bedeutet, jeder darf, kann und soll sich über die weitergegebenen Lebensmittel freuen, egal welchen Beruf oder welche Stellung er innehat. Für die Foodsaver steht das RETTEN der Lebensmittel im Vordergrund! „Wir sind eine Initiative gegen Lebensmittelverschwendung“.
„Bestimmt habt ihr hier in Gondelsheim schon mal davon gehört. Nun hat unser Bezirk Bretten und Umgebung einen großen Meilenstein erreicht. Wir eröffnen unseren ersten Fairteiler, ein Häuschen mit Schrank und Kühlschrank in dem gerettete Lebensmittel bereitgestellt werden“, teilt die Initiative mit.
Am 7. Mai um 18 Uhr findet in der Sparbachstraße 2 die Eröffnung statt und man würde sich sehr freuen, viele interessierte Menschen zu treffen. Für Lebensmittel ist gesorgt und man hofft, dass das Angebot in Zukunft gerne und häufig genutzt wird.
„Wir freuen uns sehr darauf und sind tatsächlich auch ein wenig aufgeregt“, so die Gondelsheimer Foodsaver.
Und auch Bürgermeister Markus Rupp lobt das Engagement. „Das ist eine tolle Sache für Gondelsheim“.
Maibaumstellen in Gondelsheim
Feuerwehr sorgt für ein rundum gelungenes Fest
Das traditionelle Maibaumstellen in Gondelsheim war auch in diesem Jahr ein großer Erfolg. Erstmals übernahm die Freiwillige Feuerwehr die Organisation der Veranstaltung und sprang damit ersatzweise für den unter Personalnöten leidenden Heimat- und Kulturverein ein.



Mehr als 350 Besucherinnen und Besucher strömten auf den Rathausplatz und genossen ein abwechslungsreiches Programm. Die Kinder des Kindergartens Am Saalbach eröffneten die Feierlichkeiten nach dem Stellen des Kindermaibaums mit fröhlichen Liedern und Tänzen und sorgten damit für große Begeisterung beim Publikum. Anschließend beeindruckten die „Tanzbienchen“ der Landfrauen unter Leitung von Susanne Busic mit schwungvollen Tänzen.
Ein weiterer Höhepunkt war das feierliche Aufstellen des klassischen Maibaums, das traditionell von kräftigen Händen der Feuerwehr, des Bauhofs und der Fa. Hübner (Neibsheim) begleitet wurde.


Der Musikverein „Harmonie“ Gondelsheim rundete das Programm mit einem stimmungsvollen kleinen Konzert ab und sorgte für eine tolle Atmosphäre, die Gitarrist und Sänger Dejan anschließend aufnahm.
Bürgermeister Markus Rupp zeigte sich am Ende hochzufrieden und resümierte:„Das Gondelsheim Maibaumstellen ist und bleibt eine Erfolgsgeschichte. In diesem Jahr der Feuerwehr sei Dank“.
Die Gemeinde Gondelsheim organisiert erneut Schwimmkurs für Kinder
Die Gemeinde Gondelsheim bietet auch in diesem Jahr wieder Schwimmkurse für Kinder im Alter von fünf bis acht Jahren an.
Das Angebot richtet sich an Nichtschwimmer, Kinder mit erster Schwimmerfahrung (Aufbaukurs) sowie fortgeschrittene Kinder, die ihre Technik weiter verbessern möchten.
Mit Blick auf aktuelle Studien ist das Angebot wichtiger denn je: Laut einer forsa-Umfrage können rund 20 Prozent der Grundschulkinder zwischen sechs und zehn Jahren nicht schwimmen – ein Wert, der sich seit 2017 nahezu verdoppelt hat.
Bürgermeister Markus Rupp betont deshalb: „Es freut uns, dass wir auch dieses Jahr wieder einen Kurs anbieten können. Es ist eine Freude zu sehen, mit welchem Enthusiasmus die Kinder ihre ersten Schwimmversuche unternehmen.“
Dank der finanziellen Unterstützung durch die Sparkasse Kraichgau-Stiftung und die Gemeinde Gondelsheim kann der Kurs zu einem sehr günstigen Preis angeboten werden – der Kursgebührensatz beträgt 45 Euro.
Der Kurs beginnt am 9. Juni 2025 im Hallenbad in Heidelsheim und findet an zehn aufeinanderfolgenden Wochentagen (Pfingstferien) von 8:30 bis 11:30 Uhr statt. Insgesamt stehen 40 Plätze zur Verfügung.
Anmeldung und Informationen:
Eltern können ihre Kinder per Mail bei Frau Celik anmelden (oezge.celik@gondelsheim.de).
Folgende Angaben sind erforderlich:
- Name, Geburtsdatum und Anschrift des Kindes
- Kontaktdaten eines Elternteils (Telefonnummer und Mailadresse)
- Gewünschter Kurs: Nichtschwimmer, Aufbaukurs oder Fortgeschrittenenkurs
- Hinweis, falls das Kind bereits an einem früheren Kurs teilgenommen hat
Die Platzvergabe erfolgt nach dem Eingangsdatum.
Hinweis:
Kinder, die bereits im Vorjahr an einem Schwimmkurs der Gemeinde teilgenommen haben, werden nachrangig behandelt.
Kursübersicht:
- Anfängerkurs: Für Kinder, die noch nicht schwimmen können
- Aufbaukurs: Für Kinder mit ersten Schwimmerfahrungen
- Fortgeschrittenenkurs: Für Kinder, die bereits 4 Bahnen schwimmen können – Wassertiefe: 1,50 m
Vorkehrung zum Schutz vor Hochwasser
Großer Andrang bei der Sandsack-Aktion der Gemeinde Gondelsheim
Die diesjährige Sandsack-Aktion der Gemeinde Gondelsheim wurde so stark angenommen wie noch nie zuvor. Sicherlich war das verheerende Hochwasser vom 13. August 2024 ein entscheidender Grund dafür, dass die Gondelsheimer das Angebot der Sandsack-Abfüll-Aktion bei der Firma Hiemann im Gewerbegebiet Altenwingert so intensiv genutzt haben.
Knapp 1.000 Sandsäcke wurden an diesem Samstag-Vormittag von den Bürgerinnen und Bürgern mit Hilfe des Bauhofs gefüllt, verschnürt und mit nach Hause genommen.


Unzählige Haushalte machten von diesem wichtigen, kostenlosen kommunalen Selbstschutzangebot Gebrauch.
Bürgermeister Markus Rupp dankte der Firma Hiemann für ihre Unterstützung sowie dem Bauhof der Gemeinde für die reibungslose Organisation der Aktion.
Er zeigte sich einerseits erfreut über die große Beteiligung: „Es ist gut zu sehen, dass die Gondelsheimer Vorsorge treffen. Gleichzeitig hoffe ich inbrünstig, dass wir die Sandsäcke nicht so schnell wieder benötigen werden.“
Neues aus dem Jugendtreff Bounty
Durch den Regen
»Nur die Harten kommen in den Garten«, heißt es. Wir vier Jungs, das sind drei junge Erwachsene aus dem Abendtreff und Michel, waren an diesem Aprildonnerstag bestimmt nicht weich. Denn unverdrossen wanderten wir durch Regen und Abendkühle durch eine nichtsdestotrotz herrliche Frühlingslandschaft. Das Wetter war uns wahrlich nicht hold bei dieser Osterferienaktion: einer Frühjahrswanderung nach Bruchsal. Dennoch, also Michel die jungen Männer fragte, ob sie die Aktion überhaupt durchziehen wollten, kam ein einvernehmliches „Klar doch!“ zurück. Also liefen wir am Schlossstadion vorbei, den Buckenrain hoch und runter ins Neibsheimer Tal und weiter den Weg entlang der Bahnlinie gen Helmsheim.
Dort begrüßten wir einen weiteren Teilnehmer unseres Ausflugs, der von der Arbeit kommend uns von der Bahnhaltestelle entgegenkam. An der Straußenfarm »Gottesau« und dem Leiselbacher Hof vorbei liefen wir dann entlang grüner Wiesen und blühender Obstbäume auf den Sonnenberg vor Heidelsheim zu, durchmaßen die ehemalige Reichsstadt durch die ruhigen Wohngebiete und wandten uns – den Tennisplatz, das Klärwerk und die Talmühle »links liegen« lassend – dem letzten Buckel bei der Silbergrube zu.

Von der Höhe aus erblickten wir dann schon, aus dem Nebel und Nieselregenschleier auftauchend, die Doppeltürme von St. Peter. Unser Ziel lag gar nicht so weit davon entfernt, nämlich im ehemaligen Schlachthof: das Sushi-Restaurant »Hasu«. Auf langgehegten Wunsch eben dieser Jugendlichen gingen wir dort japanisch Essen. Das war nicht nur ein Gaumen-, sondern gerade auch ein Augenschmaus, wie die Fotos illustrieren mögen.
Gesättigt, zufrieden und mittlerweile auch wieder trocken, verließen wir am frühen Abend das Restaurant und entschieden uns – da es gerade nicht regnete und wir ohnehin noch eine Dreiviertelstunde auf die Stadtbahn hätten warten müssen – für den Rückweg zu Fuß, zumindest bis nach Heidelsheim.
Auch wenn dann unterwegs der Regen wiedereinsetzte (mehr noch als zuvor) und es zunehmend kühler und klammer wurde, wollten die Jungmannen – als wir in Heidelsheim die Möglichkeit zum Zustieg in die S-Bahn gehabt hätten – voll durchziehen. So zeigten wir an diesem Tag also wirklich keine Anzeichen von Schwäche oder Verweichlichung und kamen, als es schon dämmerte, wohlbehalten aber auch völlig durchnässt in Gondelsheim an. Ein schöner und sportlicher Tag war es trotzdem!
Terminvorschau:
- Der nächste offene Sonntag ist am 11. Mai.
- ACHTUNG! Am Mittwoch, 21. Mai, muss das »Bounty« wegen einer Fortbildung geschlossen bleiben.
Michael Klebon im Namen des »Bounty«-Teams
Mäh- und Dengelkurs sowie Sommerriss in Gondelsheim
Der Landschaftserhaltungsverband (LEV) Landkreis Karlsruhe hat im Februar gemeinsam mit der Gemeinde Gondelsheim und den beiden Referenten Thomas Hauck und Stephan Heneka sowie vielen weiteren Streuobstinteressierten einen Schnittkurs für Streuobstbäume in Gondelsheim durchgeführt.
Dieser Kurs war der Auftakt zum sogenannten Streuobst-Trimix, einer dreiteiligen Kursreihe, bei der die Pflege von Streuobstwiesen vorgestellt wird. Im Mai findet die Fortsetzung der Kursreihe mit einem Mäh- und Dengelkurs sowie einem Sommerriss statt.
Stephan Heneka, Fachwart und geprüfter Obstbaumpfleger sowie Thomas Hauck, Fachwart und Vorsitzender des Obst- und Gartenbauvereins Neibsheim, werden am 17. Mai 2025 das Dengeln und Mähen mit der Sense wie auch den Sommerriss zeigen.
Wer möchte, kann seine eigene Sense mitbringen, um das Dengeln und Mähen zu üben. Treffpunkt ist um 10:00 Uhr in Gondelsheim auf der Streuobstwiese ortsauswärts Richtung Jöhlingen.
Alle interessierten Personen sind herzlich zur Teilnahme eingeladen. Für eine kleine Stärkung ist gesorgt. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Bei Fragen oder Anregungen können Sie sich an Franziska Fritz vom LEV wenden (Telefon: 0721/936-86910, E-Mail: LEV@landratsamt-karlsruhe.de).
Vom 29. Juni – 19. Juli
Stadtradeln 2025: Gemeinsam für ein besseres Klima in Gondelsheim
Auch in diesem Jahr beteiligt sich Gondelsheim wieder am STADTRADELN, der bundesweiten Aktion für mehr Klimaschutz, mehr Lebensqualität und mehr Radverkehr. Vom 29. Juni 2025 bis 19. Juli 2025 sind alle Bürgerinnen und Bürger eingeladen, kräftig in die Pedale zu treten und möglichst viele Kilometer mit dem Fahrrad zurückzulegen – egal ob auf dem Weg zur Arbeit, zur Schule oder in der Freizeit.
Das Ziel der Kampagne ist es, möglichst viele Menschen für das Fahrradfahren im Alltag zu begeistern und dadurch aktiv einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Jeder mit dem Rad zurückgelegte Kilometer spart CO₂ ein, entlastet den Verkehr und macht unsere Kommune lebenswerter. Darüber hinaus werden die gesammelten Daten anonymisiert ausgewertet, um die Radinfrastruktur gezielt verbessern zu können.
Die guten Ergebnisse der letzten Jahre in denen etliche Fahrradfahrer Kilometer um Kilometer für den Klimaschutz zurückgelegt haben, gilt es in diesem Jahr zu verbessern. Hierzu benötigen wir aber viele fleißige Radler um so viele Kilometer wie möglich zu sammeln.
Alle Gondelsheimer können sich alleine oder im Team von Vereinen, Firmen, Schulklassen oder im Freundeskreis ganz einfach auf www.stadtradeln.de oder in der Stadtradeln-App registrieren und vom 29.06. – 19.07.2025 Ihre gesammelten Fahrradkilometer melden oder die Kilometer über die Stadtradeln-App tracken.
Wie gewohnt, setzt Herr Bürgermeister Rupp für die Siegerteams wieder Preise aus.
Tun Sie unserer Natur etwas Gutes und sammeln Sie in diesen 3 Wochen viele Kilometer für den Klimaschutz!
Je mehr Menschen teilnehmen, desto deutlicher wird das Signal an die Politik und Verwaltung, Radverkehr stärker zu fördern. Also: Sattel dein Fahrrad und sei dabei – für deine Gesundheit, für deine Gemeinde und für unser Klima!
Die Gemeinde Gondelsheim freut sich über jeden Teilnehmer!
Eine Information des gemeinsamen Gutachterausschusses
Bretten, Pfinztal, Kraichtal, Oberderdingen, Sulzfeld, Gondelsheim, Kürnbach und Zaisenhausen
Bodenrichtwerte – Grundsteuer
Am 04.11.2020 hat der Landtag von Baden-Württemberg das neue Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) für Baden-Württemberg verabschiedet. Die Neuregelung für die tatsächliche Grundsteuererhebung greift ab dem 01.01.2025, d.h. die Grundsteuer wurde erstmals nach dem neuen Verfahren veranlagt.
Nach § 38 LGrStG ermittelt sich der Grundsteuerwert allein durch die Multiplikation von Grundstücksfläche und Bodenrichtwert (§ 196 des Baugesetzbuchs). Die zuvor angewandte Bemessung mit dem Einheitswert wurde somit außer Kraft gesetzt.
Durch diese Neuberechnung auf der Basis der Vorgaben des Landes Baden-Württemberg werden sich Mehrbelastungen in Einzelfällen nicht vermeiden lassen.
Nachfolgend erhalten Sie einige Informationen zu den Bodenrichtwerten, auch in Bezug auf das Landesgrundsteuergesetz.
Bodenrichtwerte:
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte in Euro pro Quadratmeter. Sie gelten für die Mehrheit von Grundstücken in einer Bodenrichtwertzone, für die überwiegend die gleichen Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Der Bodenrichtwert bezieht sich auf ein fiktiv unbebautes Grundstück, das die Merkmale innerhalb der Bodenrichtwertzone abbildet.
In bebauten Gebieten sind vor allem Art und Maß der baulichen Nutzung die wesentlichen (planungsrechtlichen) Kriterien, die die Abgrenzung einer Bodenrichtwertzone herbeiführen.
Bodenrichtwerte werden seit den 1960er Jahren in Baden-Württemberg ermittelt.
Die Ermittlung der Bodenrichtwerte basiert auf den Auswertungen der für den gesamten Gebiets-/Gemarkungsbereich der Teilnehmergemeinden zu führenden Kaufpreissammlung und den daraus resultierenden Ableitungen für unbebaute Grundstücke innerhalb einer Zone.
Zur Ermittlung und Beschlussfassung der Bodenrichtwerte sind nach § 192 Baugesetzbuch selbstständige, unabhängige Gutachterausschüsse zu bilden.
Der gemeinsame Gutachterausschuss der Städte und Gemeinden Bretten, Pfinztal, Kraichtal, Oberderdingen, Sulzfeld, Gondelsheim, Kürnbach und Zaisenhausen wurde 2020 gebildet und besteht aus 40 ehrenamtlichen Gutachterausschuss-mitgliedern (38 Mitglieder aus den o.g. Teilnehmergemeinen und je einem Vertreter des Finanzamtes Bruchsal und des Finanzamtes Karlsruhe-Durlach). Der Gutachterausschuss ist ein unabhängiges Gremium und einer Behörde gleichgestellt.
Das Gebiet des gemeinsamen Gutachter-ausschusses umfasst 29 Gemarkungen mit derzeit ca. 940 Bodenrichtwertzonen und rund 30.000 Grundstücken.
Bodenrichtwerte werden vom gemeinsamen Gutachterausschuss beraten und durch das Gremium in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen.
Bodenrichtwerte sind turnusgemäß alle zwei Jahre zum Stichtag 01. Januar zu ermitteln. Sie sind bis zur Beschlussfassung zum nächsten gesetzlich geregelten Stichtag gültig. Die nächste Bodenrichtwertermittlung zum Stichtag 01.01.2025 erfolgt im Sommer 2025.
Die Bodenrichtwerte werden in einer Bodenrichtwertkarte veröffentlicht und sind unter BORIS-BW (https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de) einsehbar.
Abweichungen aufgrund von bestimmten Merkmalen einzelner Grundstücke innerhalb einer Bodenrichtwertzone können auftreten und der tatsächliche Wert eines individuellen Grundstücks kann vom Bodenrichtwert abweichen. Die Höhe der Abweichung richtet sich nach den individuellen Eigenschaften, die ein Grundstück hat.
Eine Bewertung von Grundstücken, die von Abweichungen betroffen sind, kann nur über die Erstattung eines Verkehrswertgutachtens erfolgen.
Möglichkeit der Erstellung eines Gutachtens zum Nachweis eines anderen Werts
Anzusetzen für die Grundsteuererhebung ist grundsätzlich der Bodenrichtwert der Richtwertzone, in der das Grundstück liegt. Abweichungen und eventuelle Wertunterschiede eines zu bewertenden Grundstücks werden bei der Festsetzung nicht berücksichtigt.
Das Landesgrundsteuergesetz beinhaltet in § 38 IV eine sogenannte Öffnungsklausel:
„Ein anderer Wert des Grundstücks kann auf Antrag angesetzt werden, wenn der durch ein qualifiziertes Gutachten nachgewiesene tatsächliche Wert des Grund und Bodens zum Zeitpunkt der Hauptfeststellung mehr als 30 Prozent von dem Wert nach Absatz 1 oder 3 abweicht. […]“
Den Eigentümern wird hiermit die Möglichkeit gegeben, ein qualifiziertes Gutachten erstellen zu lassen und dieses beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Mit einem solchen Gutachten kann der tatsächliche Wert des Grundstücks / der wirtschaftlichen Einheit (abweichend vom festgestellten Grundsteuerwert) nachgewiesen werden und durch das Finanzamt möglicherweise eine Korrektur vorgenommen werden.
Qualifizierte Gutachten können nach dem Landesgrundsteuergesetzt
- durch den zuständigen Gutachterausschuss oder von
- von Personen, die als staatlich anerkannte oder nach DIN EN Sachverständige / Gutachter für die Wertermittlung von Grund und Boden bestellt oder zertifiziert sind
erstellt werden.
Das beantragte Gutachten ermittelt den Bodenwert ohne Berücksichtigung einer möglichen oder tatsächlichen Bebauung auf Basis der planungsrechtlich zulässigen Nutzung. Der Gutachterausschuss bzw. ein Sachverständiger / Gutachter prüft, ob Einschränkungen bestehen, die den Grundstückswert beeinflussen.
Es beinhaltet die wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens. Diese kann aus einem einzelnen oder mehreren Grundstücken / Grundstücksteilen bestehen. Die wirtschaftliche Einheit kann von einem Grundstück im grundbuchrechtlichen Sinn abweichen.
Wichtig:
Voraussetzung für eine Änderung des Grundsteuerwerts ist, dass der im Gutachten ermittelte Grundstückswert um mehr als 30 % vom ursprünglichen Wert abweicht. Es müssen somit deutliche Abweichungen zum Bodenrichtwert vorliegen, um einen solchen Nachweis erbringen zu können.
Ein Gutachten für die Feststellung des Grundsteuerwerts ist für die Finanzbehörde nicht bindend. Eine Gewährleistung für dessen Anerkennung kann daher nicht übernommen werden.
Bei Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses gerne zur Verfügung.
Sie erreichen uns per Email unter gutacherausschuss@bretten.de oder telefonisch unter den folgenden Rufnummern 07252/921355, -921351 und -921353.
Herzlichst
Ihr
Markus Rupp, Bürgermeister