Der Bürgermeister infomrmiert KW 8

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

passend zu den Bevölkerungspyramiden auf der Titelseite, präsentieren wir Ihnen heute die Jahresstatistik 2020 der Gemeindeverwaltung Gondelsheim:

Jahresstatistik 2020
Rund ums Rathaus
Im Jahr der Pandemie

Es war ein in der jüngeren Geschichte der Gemeinde Gondelsheim zum Glück noch nie dagewesenes Jahr – das Jahr der Pandemie. Und trotz dieser schwierigen Zeit ist die Einwohnerzahl der Gemeinde Gondelsheim in 2020 im Vergleich zum Vorjahr nochmals angestiegen und zwar auf nun 4041 (Vj. 4028) zum Jahresende.

Die Sterbefälle lagen in 2020 bei 41 Sterbefälle (Vj.27). Sie unterschritten die Zahl der Geburten mit 60 (Vj. 42) – ein Rekordwert – deutlich. D.h. das Bevölkerungswachstum 2020 geht vor allem auf die Eigenentwicklung mit Überhang der Geburten zurück. Die Zahl der ausländischen Mitbürger sank dabei auf 607 (Vj. 624).

Im Bürgerbüro Gondelsheim wurden unter der Leitung von Tanja Canelas 50 Kinderausweise ausgegeben; Reisepässe und vorläufige Reisepässe wurden 118 ausgestellt und 431 Personalausweispapiere kamen in Umlauf. Hier zeigt sich ein deutlicher Rückgang, der vor allem auf die eingeschränkte Reisetätigkeit in Zeiten von Corona zurückzuführen ist.

Die Zahl der Bauanträge und Bauvoranfragen ist gegenüber dem Vorjahr gesunken, insgesamt wurden dem Gemeinderat 28 Bauanträge und –voranfragen (Vj. 34) vorgelegt.

Der Gemeinderat traf sich zu 9 öffentlichen Sitzungen. Auch diese an sich geringe Zahl ist der Pandemie geschuldet.

Die Schulstatistik weist für 2020 mit 440 Schülerinnen und Schülern eine leicht sinkende Zahl gegenüber 2019 mit
454 aus. Die Grundschule wurde von 165, die Gemeinschaftsschule von 275 Kindern und Jugendlichen besucht.

Die Kinderbetreuungseinrichtungen und Kindergärten meldeten zum Jahresende 2020 eine Zahl von insgesamt angemeldeten 180 (Vj. 198) Kindern. Davon gingen 72 (Vj. 85 Kinder) in den Kindergarten „Am Saalbach“, 98 (Vj.104) ins Schneckenhaus und 10 (Vj. 9) in die AWO-Zwergenstube.

Kommunale Teststruktur
ist bereits aufgebaut
Gemeinde Gondelsheim erhält 875 Corona-Schnelltest-Kits aus Notreserve des Landes
„Mit Luftreinigern und Testmöglichkeiten vor Ort haben wir für Kindertagesstätten und Kraichgauschule präventiv und vorbildlich gehandelt“

Seit den Sommerferien hatte das gesamte Personal der Schulen und der Kindertageseinrichtungen Anspruch auf ein freiwilliges Testangebot mit bis zu sieben Testungen pro Person, ohne dass entsprechende Symptome vorliegen mussten.

Die Landesregierung hat beschlossen, diese freiwillige Testmöglichkeit vom 22. Februar 2021 an auf zwei anlasslose Testoptionen pro Woche und pro Person bis einschließlich 31. März 2021 auszuweiten. Die Testungen werden mittels Antigenschnelltest durchgeführt werden. Das Land übernimmt die anfallenden Kosten.

Laut Information des für die Teststrategie des Landes federführend verantwortlichen Sozialministeriums kann das Personal der Schulen und der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege die Testungen in den Strukturen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg wie Haus- oder Facharztpraxen, Corona-Schwerpunktpraxen sowie in Apotheken, die die Durchführung von Antigenschnelltests anbieten, durchgeführt werden.

Die Gemeinde Gondelsheim begrüßt das Angebot des Landes, hat aber bereits parallel dazu eine eigene Teststruktur aufgebaut. Durch Frau Dr. Eidt (Gondelsheim) qualifizierte und geschulte Mitarbeiter der drei Einrichtungen – Ev. Kindergarten „Am Saalbach“ (hier laufen die Testungen bereits seit einiger Zeit), Kita „Schneckenhaus“ und die Grundschule – testen ab der kommenden Woche die Erzieherinnen und Erzieher sowie die Lehrkräfte und kommunalen Beschäftigten der Kraichgauschule.

Dazu werden zunächst die 875 Corona-Schnelltest-Kits aus der Notreserve des Landes Baden-Württemberg genutzt. Diese wurden heute von unserem Mitarbeiter an der Kraichgauschule, Herrn Frank Felgenhauer aus dem Depot in Karlsruhe abgeholt.

„Mit der kommunalen Teststrategie vor Ort in den Einrichtungen und den Luftreinigern in allen Gruppen der Kitas und in allen Klassenzimmer der Kraichgau-Gemeinschaftsschule leistet die Gemeinde Gondelsheim hoffentlich effektive Covid19-Prävention“, sagt Bürgermeister Markus Rupp.
Sein besonderer Dank gilt den sieben freiwilligen Testern und dem Team mit und um Frau Dr. Eidt.

Tests zur Luftqualität an landkreiseigenen Schulen
Gezieltes Lüften minimiert Infektionsrisiko um bis zu 50 Prozent
Gondelsheim setzt Erkenntnisse um

An der Astrid-Lindgren-Schule in Forst, ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit dem Förderschwerpunkt Sprache und der Balthasar-Neumann-Schule 1 am Gewerblichen Bildungszentrum in Bruchsal wurden bereits im vergangenen Jahr bei laufendem Betrieb Tests zur Luftqualität durchgeführt. Der Landkreis Karlsruhe als Träger beider Schulen und die ausführende Firma Palas GmbH, die in Karlsruhe in der Aerosoltechnologie tätig ist, erhofften sich davon Erkenntnisse zur Effektivität von Lüftungskonzepten und dem Einsatz von Luftreinigungsgeräten. Die Ergebnisse liegen nur vor.

Ein Spezialgerät der Firma hat neben der CO2-Konzentration auch die Abnahme des Aerosolgehaltes im Zeitverlauf untersucht. Während die CO2-Konzentration ein Maß für den Anteil an ausgeatmeter – und somit mit potenziell infektiösen Aerosolen belasteter – Luft ist, gibt die Aerosolkonzentration Auskunft darüber, wie stark sich diese potenziell infektiösen Aerosole aus der Luft abscheiden und sich beispielsweise an Wänden absetzen. Die Kombination der beiden Werte ermögliche eine viel aussagekräftigere Berechnung des Infektionsrisikos, so die Einschätzung der Firma. Eine wertvolle Erkenntnis der Tests: Die Aerosolbelastung lässt sich verringern und damit das Infektionsrisiko um bis zu 50 % senken, wenn jede Unterrichtsstunde auf Frischluftniveau begonnen wird. Dazu ist es nötig, vor und nach dem Schulbetrieb, in Pausen, Freistunden und während der Schulstunde zu lüften. Auch der Einsatz von Luftreinigungsgeräten ist effektiv und kann das Infektionsrisiko um bis zu 70% senken. Dafür sind größere Geräte nötig, die zudem so leise sind, dass sie den Schulbetrieb nicht stören.

Das Landratsamt Karlsruhe und die Palas GmbH haben die Untersuchungsergebnisse den Städten und Gemeinden im Landkreis Karlsruhe zur Verfügung gestellt, ebenso allen kreiseigenen Schulen.

Die Untersuchungen haben gezeigt, dass alle 20 Minuten für fünf Minuten Stoßlüften nicht ausreichend ist, um die Luftqualität jedes Mal wieder auf Frischluftqualität zu bringen. Bei fast allen Messungen stieg der Anteil an verbrauchter Luft über den Tag. Daher ist es besonders wichtig, vor jedem Unterrichtsbeginn intensiv durchzulüften um einen vollständigen Luftaustausch sicherzustellen.

Empfehlenswert ist somit eine Kombination aus abgestimmtem Hygienekonzept, das Tragen von Masken sowie regelmäßiges Lüften.
Die Gemeinde Gondelsheim als Schulträger hat die Umsetzung dieses Lüftungskonzepts veranlasst. Kombiniert mit den Luftreinigungsgeräten in allen Klassenzimmern besteht so ein weitgehender Schutz.

Aufstehen um Mitternacht
Der Gondelsheimer Erwin Grab unterstützt ehrenamtlich Senioren bei der Vereinbarung eines Impftermins

Quelle: Hügelhelden.de (Stephan Gillar)

Erwin Grab trägt sein Herz am rechten Fleck, hat viel erlebt, kann viel erzählen. Das wird mir, als sein Zuhörer an diesem sonnigen Montag schnell klar, als wir bei einem kleinen Spaziergang über die Felder bei Gondelsheim wandern. Sein ganzes Leben hat der Endsiebziger damit zugebracht anderen Menschen unter die Arme zu greifen und ihnen Hilfe anzubieten. Er hat sechs Kinder großgezogen, ist um seinen Enkel nah zu sein sogar umgezogen und stellt für selbige sogar kleine Filme und Videos her, um auch während der Corona-Beschränkungen den Kontakt zu ihnen nicht zu verlieren. Dieser Altruismus zieht sich durch das Leben des gebürtigen Thüringers wie eine rote Linie. Lange Jahre hat er in der Erwachsenenbildung gearbeitet, Menschen aus einfachen, sozialen Schichten unterrichtet, Jugendlichen ohne Lehrstelle eine Perspektive gegeben.

Eigentlich ist Erwin Grab bereits vor 11 Jahren in den Ruhestand verabschiedet worden, doch ans Aufhören möchte er noch lange nicht denken. “I like my work, i love to work” hat ihm einmal ein Mentor mit auf den Weg gegeben und an diesen Grundsatz hält er sich bis heute. Auch nach seinem Umzug vor über drei Jahren aus dem Bayerischen nach Gondelsheim, suchte er sich sofort eine neue Lehrstelle und unterrichtete an mehreren Tagen in der Woche – bis Corona kam.

Wie in so vielen anderen Biographien, hat Captain Covid auch in jener von Erwin Grab eine schmerzhafte Zäsur hinterlassen. Sein letzter verbleibender Bruder starb kürzlich mit 80 Jahren an den Folgen einer Corona-Infektion. Als Erwin Grub dann noch im Fernsehen eine Reportage über einen 90-jährigen sah, welcher rund zweieinhalb Stunden erfolglos in der Telefonwarteschleife versuchte einen Impftermin zu erhalten, beschloss er zu helfen. Also schloss er sich mit Gondelsheim Bürgermeister Markus Rupp kurz, den er bereits von seiner Arbeit aus dem Heimatverein kannte. Dieser veröffentlichte kurzerhand das Angebot Erwin Grabs, Menschen in der Gemeinde bei der Suche nach einem Impftermin zu unterstützen im Ortsblatt.

Mittlerweile haben sich auf diese Weise über 30 Senioren aus Gondelsheim bei Erwin Grab gemeldet, für 19 von ihnen konnte er bereits einen der wenigen und raren Termine im nahen Impfzentrum in Heidelsheim vereinbaren.

Der Weg zu einem solchen Termin ist steinig, das weiß niemand besser als Erwin Grab. Um überhaupt eine Chance zu haben, stellt er sich den Wecker auf kurz vor Mitternacht, um direkt um null Uhr, wenn neue Termine ins System eingetragen werden, gleich zuschlagen zu können. Nicht immer funktioniert dieses Vorgehen, seit etwa einer Woche ist in Heidelsheim kein einziger Termin mehr verfügbar. Auch wenn er die Online-Eingabemaske der Reservierungsplattform aus dem FF beherrscht, zweifelt Erwin Grab daran, ob dieses System wirklich für die Ältesten geeignet ist. Viele haben noch nicht einmal einen Computer oder ein Smartphone, stundenlange Wartezeiten am Telefon kann man Ihnen ebenfalls nicht zumuten, erzählt der hilfsbereite und vollständig ehrenamtlich arbeitende Teilzeit-Rentner – so bezeichnet er sich selbst. Besser wäre in seinen Augen der Versand von Briefen mit festgelegten Terminen, damit könne wohl jeder umgehen, auch die älteren.

Er selbst ist übrigens noch nicht geimpft, es fehlen ihm noch ein bis zwei Jahre bis zu seinem 80. Geburtstag und dem Aufstieg in die Zielgruppe Nummer Eins. Also wartet er auf seine Stunde und hilft bis dahin seinen Mitmenschen wo er nur kann. Wenn es ihm gelungen ist, einen der begehrten Termine zu ergattern, druckt er die Unterlagen gleich aus und bringt sie den Senioren in Gondelsheim direkt an die Haustür – einfach so, ohne große Worte, ohne jede Kosten. Haben möchte er dafür ohnehin nichts, das Helfen liegt ihm eben im Blut. Als neulich eine ältere, frisch geimpfte Dame dann aber mit einer Flasche Sekt und Schokolade vor seiner Tür stand, hat er sich aber doch so richtig gefreut.


Ein herausragender ehrenamtlicher Dienst für die Mitbürgerinnen und Mitbürger – Chapeau Herr Grab!

Es wird hoffentlich besser in Sachen Impfungen bzw. Verfügbarkeit von Impfstoff. Die nächsten beiden Artikel legen das zumindest nahe:

Ab 1. März wird Anzahl
der Impfungen in Kreisimpfzentren
Heidelsheim und Sulzfeld verdoppelt
Ab Dienstag können Berechtigte der höchsten Priorität auch unter 65 Jahren Termine vereinbaren

Seit vergangener Woche haben die beiden Kreisimpfzentren in Bruchsal-Heidelsheim und Sulzfeld täglich außer dienstags geöffnet, auch, um die Zweitimpfungen vornehmen zu können. In zwei Stufen werden die Kapazitäten nun weiter ausgebaut: Ab 1. März wird die Zahl Impfungen an jedem Standort von etwa 160 auf rund 400 pro Tag mehr als verdoppelt.
Termine können ab Dienstag, 10.00 Uhr über das Portal www.impfterminservice.de oder über die Rufnummer 116 117 vereinbart werden. Ab 15. März werden die Kreisimpfzentren dann an allen Tagen der Woche in Betrieb sein und zudem im Zweischichtbetrieb zu ausgeweiteten Öffnungszeiten arbeiten.

Das größere Impfangebot ist möglich, weil Impfstoff von AstraZeneca in großer Anzahl in die Impfzentren geliefert wird. Dieser Impfstoff wird von der Weltgesundheitsorganisation WHO auch in Ländern empfohlen, in denen Virusmutationen vorhanden sind. Vordringlich soll damit geimpft werden, wer ein besonders hohes Risiko hat, sich mit dem Coronavirus anzustecken oder aufgrund der Berufstätigkeit Kontakt zu besonders durch COVID-19 gefährdeten Personen hat. Die ständige Impfkommission STIKO empfiehlt Astra-Zeneca als wirksamen Impfstoff. Zugelassen ist er für 18- bis 64-Jährige.

Berechtigt sind Personen der höchsten Priorität, also im niedergelassenen Bereich Ärztinnen und Ärzte bzw. medizinisches Personal, das in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen, in (radio-)onkologischen Praxen sowie in Corona-Schwerpunkt(zahnarzt)praxen arbeitet sowie medizinisches Personal, das bis 30. April einen Dienst des kassenärztlichen Notdienstes übernimmt. Die Berechtigung muss im Impfzentrum vorgelegt werden. Je nachdem ist eine Bescheinigung des Pflegeheims notwendig, dass die Bewohner vom jeweiligen Arzt betreut werden, ein Auszug aus der Arztsuche der KVBW, dass es sich um eine Corona-Schwerpunktpraxis oder eine (radio-)onkologische Praxis handelt, oder ein Auszug aus dem Dienstplanungsprogramm BD-Online, der eine

Landrat Dr. Christoph Schnaudigel begründet den Vollbetrieb ab 15. März auch damit, dass in absehbarer Zeit damit begonnen werden soll, Impfberechtigte der zweiten Priorität zu impfen. Gesundheitsminister Manne Lucha hatte überdies aktuell angekündigt, dass in Baden-Württemberg auch Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher in der Impfreihenfolge vorgezogen werden.

Zusätzliche Impftermine sind
bereits buchbar
Bestimmte Personen aus der Altersgruppe der 18 bis 64-Jährige
sind jetzt zusätzlich impfberechtigt

Zusätzlich zu den bisher Impfberechtigten der ersten Priorität können in Baden-Württemberg nun weitere Menschen geimpft werden, die bislang zur zweiten Priorität gehörten. In Baden-Württemberg wurde dieser Kreis aktuell auch auf die Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher ausgeweitet. Möglich wurde dies, nachdem jetzt auch der Impfstoff AstraZeneca zur Verfügung steht, der für die Altersgruppe der 18- bis 64-Jährigen zugelassen ist. Ab 1. März geht es in den beiden Kreisimpfzentren in Bruchsal-Heidelsheim und Sulzfeld los.
In einem ersten Schritt wird die Zahl der Impfungen jeweils von etwa 160 auf rund 400 pro Tag mehr als verdoppelt und ab 15. März werden die beiden Zentren dann an allen Tagen der Woche in Betrieb sein und zudem im Zweischichtbetrieb zu ausgeweiteten Öffnungszeiten arbeiten.

Termine können über das Portal www.impfterminservice.de oder über die Rufnummer 116 117 vereinbart werden. Die Terminvergabe ist bereits angelaufen, seit Freischaltung am Dienstag um 10.00 Uhr sind beim KIZ Heidelsheim für die ersten zwölf Betriebstage bereits nahezu alle buchbaren Termine vergeben und in Sulzfeld die Hälfte. Neue Termine werden regelmäßig eingestellt. Bei der Terminbuchung über die Onlineplattform ist zu beachten: Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie weitere Beschäftigte in den Erziehungseinrichtungen sind dort noch nicht explizit als impfberechtigte Gruppe ausgewiesen. Die genannten Gruppen sind gleichwohl ab sofort berechtigt, einen Termin zu vereinbaren. Die so gebuchten Termine sind gültig, die tatsächliche Prüfung der Impfberechtigung erfolgt vor Ort in den Zentren. Als Nachweis dient eine Bescheinigung, die unter www.landkreis-karlsruhe.de/einrichtungsbescheinigung bzw. für den Bereich der Schulen und in der Kinderbetreuung Beschäftigten unter  www.landkreis-karlsruhe.de/schulbescheinigung heruntergeladen werden kann.


Berechtigt sind 18-64-jährige aus folgenden Gruppen:
• Personen mit Down-Syndrom (Trisomie 21)
• Personen mit hohem oder erhöhtem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen
o Krankenhaus- und Praxispersonal (auch Zahnarztpraxen), Heilmittelerbringer (z. B. Physio-, Ergotherapie, Podologie),
o Personal der Blut- und Plasmaspendedienste mit Patientenkontakt,
o Abstrichzentren mit Patientenkontakt,
o Personal des öffentlichen Gesundheitsdienstes mit Patientenkontakt
o Mitarbeitende der Einsatzdienste von Hausnotrufanbietern,
o Personal in Justizvollzugsanstalten sowie der forensischen Psychiatrie,
o Personal in der stationären Suchtbehandlung bzw. -rehabilitation.
o Umfasst sind jeweils auch Auszubildende und Studierende mit unmittelbarem Patientenkontakt.

• Personen in Institutionen mit einer Demenz oder geistigen Behinderung
o Demenz: grundsätzlich über Verimpfungen nach Priorität 1 gem. § 2 CoronaImpfV in Pflegeheimen abgedeckt
o Geistige Behinderung: in besonderen Wohnformen der Behindertenhilfe sowie in Werkstätten und Förderstätten für behinderte Menschen, in ambulant betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen der Behindertenhilfe

• Tätige in der ambulanten oder stationären Versorgung von Personen mit Demenz oder geistiger Behinderung
• Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, hauptamtlich in Einrichtungen und aufsuchenden Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe und als Schullehrkräfte/Mitarbeitende an Schulen mit unmittelbarem Kontakt zu Kindern/Schülerinnen und Schülern sowie weiteren zu betreuenden Personen tätig sind, sowie die Auszubildenden und Studierenden, die im Rahmen der Ausbildung in entsprechenden Einrichtungen tätig sind. Damit sind z. B. auch Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher an SBBZ, Schulsozialpädagogen und vergleichbares Personal gemeint.

Der Impfstoff von AstraZeneca wird von der Weltgesundheitsorganisation WHO auch in Ländern empfohlen, in denen Virusmutationen vorhanden sind. Vordringlich soll damit geimpft werden, wer ein besonders hohes Risiko hat, sich mit dem Coronavirus anzustecken oder aufgrund der Berufstätigkeit Kontakt zu besonders durch COVID-19 gefährdeten Personen hat. Die ständige Impfkommission STIKO empfiehlt Astra-Zeneca als wirksamen Impfstoff.

Mehmet Beyaz spendet 2.000 medizinische OP-Masken für Kindergärten und Schule

Der Gondelsheimer Döner-Besitzer Herr Mehmet Beyaz hat der Gemeinde Gondelsheim 2.000 medizinische Masken gespendet.

Dafür ein ganz herzliches Dankeschön!

Die Masken haben wir umgehend an unsere Kitas und die Grundschule verteilt!

Am 14. März 2021 ist Landtagswahl – Briefwahlanträge jetzt stellen!

Alle Wahlberechtigten in Gondelsheim haben in den vergangenen Tagen ihre Wahlbenachrichtigung erhalten und können damit auch Briefwahl beantragen.

Das geht mit dem beiliegenden Formular oder über den abgedruckten QR-Code sekundenschnell mit dem Smartphone.
Zudem bieten wir für Sie die Beantragung eines Wahlscheins auch per Internet auf unserer Homepage www.gondelsheim.de an.

„Bis heute wurde bereits rund 800 Mal Briefwahl beantragt“, teilt Bürgermeister Markus Rupp mit. „Bei insgesamt ca. 2.700 Wahlberechtigten eine stolze Zahl.“ 305 Anträge kamen über die Homepage bzw. den QR-Code.

Selbstverständlich können Sie auch unter Einhaltung aller Hygieneregeln im Wahllokal in der Saalbachhalle am 14. März 2021 wählen. Im Wahllokal müssen laut Corona-Regelung des Landes Baden-Württemberg Wähler und Wahlhelfer eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske tragen. Am besten, Sie bringen zudem Ihren eigenen Kugelschreiber mit.

Für alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer hat die Gemeindeverwaltung am 13. März 2021 bei Frau Dr. Eidt einen Antigen-Schnelltest organisiert. Dies als Sicherheitsmaßnahme!

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an tanja.canelas@gondelsheim.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Bürgerbüro, Frau Canelas, Tel. 07252/9444-51
Mail: tanja.canelas@gondelsheim.de oder FAX 07252/9444-94.

Entgelte für Kitas und für Kernzeitbetreuung werden erlassen

Zum Schluss noch gute Nachrichten für die Eltern von Kita-Kindern bzw. Grundschülern.

„Bildung und Kinderbetreuung sind eindeutig Schwerpunkte der Gemeindepolitik“, so Bürgermeister Markus Rupp während der Haushaltseinbringung 2021.

Und er ergänzte: „Wir können ja nur etwas einfordern, für das wir eine Leistung erbracht haben“.

Deshalb schlug Rupp dem Gemeinderat den Erlass der Entgelte in beiden Bereichen vor für die Zeit in der keine Betreuung stattgefunden hat. Für Kinder, die die Notbetreuung besuchen oder besucht haben, gilt das natürlich nicht.

Das Land trägt von den erlassenen Entgelten rd. 80 Prozent der Kosten, so dessen Aussage.

Herzlichst

Ihr

Markus Rupp, Bürgermeister