Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
nachdem der Organisator und „Macher des Festivals der Guten Taten“ Uli Lange eigentlich aus Altersgründen das Ende seines Ramba-Zamba-Kinderfaschings für 2026 verkündet hatte, ist es Bürgermeister und Kuratoriumsmitglied Markus Rupp gelungen seinen Freund Uli Lange noch einmal für 2026 umzustimmen.
Ramba Zamba Kinderfaschingsparty
Ein Spaß für die ganze Familie!
Am Sonntag in der Saalbachhalle Gondelsheim
Am kommenden Sonntag, 8. Februar 2026 steigt sie deshalb wieder, die beliebte Ramba Zamba-Kinderfaschingsparty in der Saalbachhalle!
Das bunte Event sorgt seit vielen Jahren stets für eine volle Saalbachhalle in Gondelsheim.
Selbstverständlich wird in bewährter Weise durch den Turnverein Gondelsheim auch für das leibliche Wohl gesorgt, sodass einem unvergesslichen Nachmittag nichts im Wege steht.
Alle kleinen Narren dürfen sich wieder auf ein ausgelassenes Faschingstreiben freuen, das wie gewohnt viele Überraschungen und jede Menge Spaß bieten wird.
Der Vorverkauf der Eintrittskarten (7 Euro) läuft im Bürgerbüro des Rathauses. Nach derzeitigem Stand wird es noch einige Karten am Sonntag selbst geben.
Hochwasser- und Starkregenklausur 2.0 in Gondelsheim
Gemeinderat berät konkrete Maßnahmen und erste Ergebnisse des Starkregen-Risikomanagements
Im Gondelsheimer Rathaus fand am vergangenen Freitag die Hochwasser- und Starkregenklausur 2.0 des Gemeinderates statt. Neben den Mitgliedern des Gemeinderates nahmen Vertreter des planenden Büro Wald & Corbe sowie des Landratsamt Karlsruhe, insbesondere aus den Bereichen Landwirtschaft, Bodenschutz und Gewässer, teil. Ebenfalls vertreten waren Akteure der Flurneuordnung.
Die Klausur knüpfte an eine entsprechende Sitzung im Januar des vergangenen Jahres an und ist weiterhin eine unmittelbare Folge der schweren Unwetterereignisse im August 2024.
„Die damaligen Ereignisse haben uns sehr deutlich gezeigt, dass wir weiter handeln müssen, der Hochwasser- und Starkregenschutz eine Daueraufgabe allerdings ohne hundertprozentige Garantie ist – vorausschauend, strukturiert und gemeinsam“, betonte Bürgermeister Markus Rupp.
Erste Ergebnisse des Starkregen-Risikomanagements
Zentrales Thema der Sitzung waren die ersten Ergebnisse des Starkregen-Risikomanagements. Vorgestellt wurden die aktuellen Vorsimulationen von Marc Matthias vom Büro Wald & Corbe. Diese bilden die Grundlage für eine weiterführende Ausarbeitung und fachliche Verifizierung, deren Abschluss für das Frühjahr 2027 vorgesehen ist. „Wir befinden uns jetzt in einer Phase, in der erste belastbare Erkenntnisse vorliegen, die in den kommenden Monaten weiter vertieft und überprüft werden“, erläuterte Matthias. Ziel sei es, Risiken realistisch darzustellen und darauf aufbauend wirksame Maßnahmen zu entwickeln.
Landwirtschaft als aktiver Partner im Hochwasserschutz
Darüber hinaus befasste sich der Gemeinderat mit einem Antrag der Gondelsheimer Landwirte. Diese haben angeboten, insbesondere im Bereich des Riedgrabens eine spezielle Einbaukultur auf ihren Äckern umzusetzen – etwa durch Direktsaat oder Drohnensaat. Ziel ist es, den Oberflächenabfluss zu reduzieren. Aufgrund der damit verbundenen Bewirtschaftungsrisiken baten die Landwirte um einen finanziellen Zuschuss seitens der Gemeinde. Über diesen wird in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gemeinderats zu entscheiden sein.
Bauliche und technische Maßnahmen im Fokus
Weitere Diskussionspunkte waren mögliche bauliche Maßnahmen am Riedwiesenweg sowie an der Kreisstraße K 3506. Dort könnten Schwerlast-Roste eingebaut werden. Diese wurden gemeinsam mit der Verkehrsbehörde des Landratsamtes erörtert und als dauerhafte Alternativen zu mobilen Einrichtungen betrachtet, die an Kreisstraßen mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden wären. Eine planerische Verifizierung erfolgt im Moment.
Zudem wurde über eine Verbesserung der Abflusssituation im Bereich der Leitergasse beraten, wo derzeit zwei Kanäle in einem 90-Grad-Winkel aufeinandertreffen. Eine bessere Ablaufsituation ohne Verwirbelung und Rückstau ist im Haushalt 2026 vorbehaltlich der finalen Zustimmung des Gemeinderats eingepreist.
Auch größere Einläufe in der Jöhlinger Straße zur schnelleren Ableitung von Oberflächenwasser waren Thema.
Von Schwammstadt-Ideen bis zu kurzfristigen Lösungen
Abgerundet wurde die Klausur durch Überlegungen zu sogenannten Schwammstadt-Elementen, unter anderem im Bereich des Marktplatzbrunnens. Ebenso wurden kurzfristig umsetzbare Maßnahmen wie Sedimentfänge diskutiert, um Schlamm gezielt zurückzuhalten.
Diese Ansätze stehen auch im Zusammenhang mit der Flurneuordnung, die der Gemeinderat in der vergangenen Woche beschlossen hat. Deren Vertreter waren ebenfalls Teil der Klausur.
Fazit: Klare Handlungsoptionen und Transparenz
Bürgermeister Rupp zog ein positives Fazit der Sitzung: „Es war wieder eine sehr intensive und sehr gute Diskussion mit konkreten und umsetzbaren Handlungsoptionen. Uns ist wichtig, transparent zu arbeiten und die Bevölkerung auf diesem Weg mitzunehmen.“
Die Bevölkerung werde wie immer über die nächsten Schritte und Ergebnisse informiert.
Flurneuordnung als zentrale Antwort auf Starkregen und Hochwasserschutz
Gemeinderat beschließt Einleitung eines Flurneuordnungsverfahrens im Außenbereich von Gondelsheim
Der Gemeinderat der Gemeinde Gondelsheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27. Januar 2026 beschlossen, ein Flurneuordnungsverfahren im Außenbereich (Schwerpunkt Ried- und Bruchgraben) der Gemeinde einzuleiten.
Hintergrund sind insbesondere die wasserwirtschaftlichen und erosionsbedingten Probleme, die sich spätestens durch das Starkregenereignis im August 2024 in Gondelsheim und Bruchsal deutlich gezeigt haben.
„Die Ereignisse des vergangenen Jahres haben uns klar vor Augen geführt, dass wir handeln müssen“, betonte Bürgermeister Rupp. „Starkregen, Hochwasser und Erosion sind reale Risiken für unsere Gemeinde – und sie werden uns auch künftig begleiten.“
Mehr als klassische Flurbereinigung
Das geplante Verfahren unterscheidet sich deutlich von früheren Flurneuordnungen, wie sie Gondelsheim bereits in den 1930er- sowie in den 1950er- und 1960er-Jahren erlebt hat. Eine reine Zusammenlegung zersplitterter Grundstücke zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung steht dieses Mal nicht im Vordergrund. „Diese Flurneuordnung ist keine Flurneuordnung nach altem Muster“, stellte auch Jürgen Pilz, Amtsleiter Vermessung, Geoinformation und Flurbereinigung im Landratsamt Karlsruhe klar. „Es geht nicht darum, Strukturen von gestern zu wiederholen, sondern Antworten auf die Herausforderungen von heute zu geben.“
Im Mittelpunkt stehen Maßnahmen zum Hochwasserschutz, zur Verbesserung von Entwässerungssystemen, zum Erosionsschutz, zur Renaturierung von Gewässern sowie ein zukunftsfähiges Wegekonzept.
Die Ergebnisse des kommunalen Starkregenrisikomanagements sollen dabei eng mit der Flurneuordnung verzahnt werden.
Langfristiger Prozess mit kurzfristigen Maßnahmen
Allen Beteiligten ist bewusst, dass eine Flurneuordnung Zeit braucht. Von der Anordnung bis zur Umsetzung vergehen mehrere Jahre. Dennoch sollen dort, wo es möglich ist, bereits frühzeitig erste Maßnahmen ergriffen werden – etwa durch Sedimentfänge oder durch angepasste Einbauweisen in enger Zusammenarbeit mit den Landwirten.
„Wir wissen, dass es nicht das eine Instrument für besseren Hochwasserschutz gibt“, so Rupp. „Die Flurneuordnung ist eine wichtige Karte, die wir spielen – aber sie ist eben eine von mehreren.“
Ökologischer Mehrwert und Finanzierung
Ein zentrales Element des Verfahrens ist die Erreichung eines ökologischen Mehrwerts. Die Gemeinde verpflichtet sich, hierfür vorsorglich ein Prozent der geplanten Verfahrensfläche bereitzustellen – entweder durch eigene Einlage oder durch Zukauf. Dieser ökologische Mehrwert kann unter anderem durch Gewässerrenaturierungen, Biotopverbundmaßnahmen oder landschafts-pflegerische Anlagen realisiert werden.
Die Gemeinde übernimmt zudem eine Bürgschaft, um sicherzustellen, dass die erforderlichen Flächen im Verfahren bereitgestellt werden können. Fördermittel von bis zu 60 bis 70 Prozent sind für viele der geplanten Maßnahmen möglich.
Verantwortung übernehmen – auch wenn es schwierig wird
Bürgermeister Rupp machte in der Sitzung deutlich, dass eine Flurneuordnung kein konfliktfreier Prozess ist. Dennoch sei sie aus seiner Sicht alternativlos. „Flurneuordnung ist ein hartes Brot und nicht immer ganz konfliktfrei“, sagte er offen. „Aber ich bin überzeugt, dass wir gar keine andere Wahl haben, als hier aktiv zu werden – im Interesse unserer Gemeinde, unserer Landwirtschaft und unserer Umwelt.“
Mit dem einstimmigen Beschluss des Gemeinderates ist nun der formale Startschuss gefallen. In den kommenden Monaten wird die Gemeinde frühzeitig den Antrag beim Land Baden-Württemberg stellen, um das Verfahren weiter voranzubringen und die nächsten Schritte einzuleiten.
Unverständnis bei Bürgermeister und Gemeinderat
Deutsche Bundebahn verschiebt Lärmsanierung an der Bahnstrecke in Gondelsheim erneut
Baubeginn soll nun in 2027 sein
Bürgermeister Markus Rupp berichtete dem Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am Dienstag, 27. Januar 2026 darüber, dass die Deutsche Bahn AG einmal mehr die Lärmsanierung an der Bahnstrecke in Gondelsheim mittels Lärmschutzwänden verschoben habe. Ursprünglich für 2024 angekündigt, dann auf 2026 verschoben und nun auf 2027 terminiert.
Rupp und die Mitglieder des Gemeinderats zeigten sich von der Stellungnahme der DB – unten folgend – enttäuscht und zogen der Verlässlichkeit in Frage:
Stellungnahme der DB AG:
„Die Deutsche Bahn und der Bund setzen das freiwillige Programm „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes“ seit 1999 gemeinsam um. Das Programm verfügt über einen eigenen Haushaltstitel, der jeweils entsprechend den Vorgaben des Bundeshaushalts ausgestattet wird.
Die Bereitstellung dieser Mittel unterstreicht die hohe Bedeutung, die dem Lärmschutz weiter beigemessen wird. Für das Haushaltsjahr 2026 und folgende stehen jedoch nicht ausreichend Mittel für alle geplanten Projekte zur Verfügung. Dies wirkt auch auf die Maßnahme in Gondelsheim.
Die Maßnahme ist weiter im Programm der Lärmsanierung enthalten. Als neuer Baubeginn des ersten Teilabschnitts ist das 2. Halbjahr 2027 vorgesehen. Die weitere Umsetzung und Realisierung des Projektes unterliegen der Voraussetzung, dass ausreichend Sperrzeiten – also Zeiten, in denen keine Züge fahren – zur Verfügung stehen. Zudem sind verlässlich und ausreichend ausgestattete Finanzmittel notwendig, um die ambitionierten Aufgaben der Lärmsanierung an Bestandstrecken erfüllen zu können.
Wir möchten betonen, dass wir als DB weiterhin an den geplanten Maßnahmen festhalten und stehen dazu weiterhin in engem Austausch mit dem Bund. Ein Rechtsanspruch auf die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen dieses freiwilligen Programms besteht nicht. Solche Ansprüche bestehen ausschließlich im Rahmen von Neu- und Ausbaumaßnahmen gemäß dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.“
Altersjubiläen im Mitteilungsblatt:
Anpassung aufgrund aktueller Datenschutzvorgaben
Geburtstage sind besondere Momente im Leben – sie markieren persönliche Etappen, die viele Menschen gerne im Kreis von Familie, Freunden und Nachbarschaft feiern. In der Vergangenheit wurden runde und höhere Geburtstage im Mitteilungsblatt unserer Gemeinde aufgeführt, um die Anlässe sichtbar zu machen und Wertschätzung auszudrücken.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich jedoch in den letzten Jahren deutlich verändert.
Der Landesbeauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg hat in einer aktuell veröffentlichten Stellungnahme klargestellt, dass für die Veröffentlichung von Altersangaben in Amts- oder Mitteilungsblättern keine gesetzliche Grundlage mehr besteht.
Hinzu kommt, dass Mitteilungsblätter inzwischen häufig auch online abrufbar sind und damit weltweit zugänglich werden. Der Landesdatenschutz-beauftrage weist darauf hin, dass dadurch erhöhte Risiken entstehen, etwa durch sogenannte „Enkeltrick“ – oder „Schockanrufe“, bei denen gezielt ältere Menschen angesprochen werden. Auch deshalb sieht die Aufsichtsbehörde eine Veröffentlichung sensibler persönlicher Daten kritisch.
Nach sorgfältiger Prüfung dieser landesweiten Vorgaben hat sich die Gemeindeverwaltung schweren Herzens dazu entschieden, künftig keine Altersjubiläen mehr im Mitteilungsblatt zu veröffentlichen. Diese Entscheidung dient dem Schutz ihrer persönlichen Daten, sorgt dafür, dass wir unsere Verwaltungsabläufe rechtssicher und datenschutzkonform gestalten können und die Gemeinde nicht beklagbar ist
Bürgermeister Markus Rupp persönlich findet diese datenschutzrechtliche Regelung als „Firlefanz“ und fragt sich, was wir noch alles bei uns regulieren wollen.
Neues aus dem Jugendtreff Bounty
Kochtrend im Abendtreff
Nach den TikTok-Gurkensalat-Rezepten im vergangenen Jahr nahmen wir heuer erneut einen Trend auf – der von einer sehr treuen langjährigen Besucherin unseres Abendtreffs an uns herangetragen wurde: Die Rede ist von »Bowls«. Das sind, wörtlich übersetzt, Schüsseln, die mit allerlei Zutaten hübsch und kunstvoll dekoriert werden und ihren Ursprung in der japanischen Küche haben. Die Grundlage bildet häufig, und so auch bei uns, Reis. Ein leichtes, gesundes, abwechslungsreiches und sehr einladendes Gericht. Sophia, unsere junge erwachsene Abendtreffbesucherin, zeigte uns häufig Fotos ihrer so attraktiven wie appetitlichen Bowls.
So war der Gedanke einer gemeinsamen Kochaktion aufgekommen. Und so war es denn auch kein Wunder, dass Sophia die Anleitung bei dieser Kochaktion für unsere Größten übernahm. Mit Michael baldowerte sie eine Zutatenliste aus.
Die Grundlage bildete, wie bereits erwähnt, herrlich duftiger Basmatireis. Dieser wurde portionsweise in eine Schüssel, eine »Bowl«, gefüllt. Darüber wurden dann die verschiedenen Zutaten platziert und drapiert. Die Kunst besteht darin, die verschiedenen Bereiche der Bowl unterschiedlich zu befüllen; das Ganze natürlich mit einem gewissen Sinn fürs Ästhetische. So ist dann jeder Bissen ein neues Geschmackserlebnis, bei dem jedoch stets sich der Reis als geschmackliches Thema des Gerichts durchzieht.
Zunächst einmal mussten wir aber all die übrigen Zutaten des großen Einkaufs zubereiten: Sie wurden gewaschen, geschält, geschnitten, gezupft und jeweils in kleine Schüsselchen angerichtet. So entstand ein ansprechendes Büfett aus: Edamame (japanischen grünen Bohnen), Kichererbsen, Gurken, Karotten, Tomaten, Avocados, Mangos, Granatapfelkernen, Sesamsamen, Thunfisch, Lachs und kernigem Frischkäse. Wer wollte, konnte die Bowl noch mit Sesamöl und Sojasauce abschmecken.
Ganz im Gegensatz zu unserem letztjährigen Gurkensalat-Trend (kulinarisch betrachtet: ein kompletter Reinfall) war diese von Sophia geleitete Aktion ein echter Volltreffer: Exotisch! Leicht! Bekömmlich! Gesund! Und vor allem: super lecker! Zugleich ein Augen- wie ein Gaumenschmaus! Spaß hat es überdies gemacht!
Zum Ende lieferten sich Mark und Michel noch einen freundschaftlichen Chili-Battle und verbrannten sich dabei Mund, Rachen und Magen. Eine rundum gelungene, schöne Aktion des gemeinsamen Kochens und Speisens.
Terminvorschau:
- Der nächste offene Sonntag ist am 15. Februar.
Michael Klebon im Namen des »Bounty«-Teams
Aus der Kreistagssitzung vom 29. Januar 2026 in Kronau
Der Kreistag beschließt den Haushalt für das Jahr 2026
Kreisumlage steigt um einen Punkt und wird auf 33 Prozentpunkte festgelegt
Der Haushalt 2026 steht unter dem Einfluss der kommunalen finanziellen Krise, das betonte Landrat Dr. Schnaudigel erneut. Insbesondere steigende Sozialausgaben, Unsicherheiten bei der Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs sowie hohe Investitionserfordernisse prägen die Planung.
Gleichzeitig nutzt der Landkreis gezielt Förderprogramme von Bund und Land, um Investitionen zu ermöglichen und die Verschuldung perspektivisch zu begrenzen. Der Kreistag des Landkreises Karlsruhe hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 29. Januar, in der Mehrzweckhalle Kronau den Haushalt für das kommende Jahr mit einem Gesamtvolumen von 756,71 Millionen Euro sowie die mittelfristige Finanzplanung mit Investitionsprogramm bis 2029 beschlossen. Ebenfalls verabschiedet wurden die Haushaltspläne der Kreisstiftung „Fürst-Stirum-Hospitalfonds“ und der Stiftung „Großherzoglicher Unterstützungsfonds“.
Mit dem Haushalt 2026 setzt der Landkreis auf eine restriktive Finanzpolitik. Gleichzeitig werden gezielt Investitionen in Infrastruktur, Bildung und gesellschaftlichen Zusammenhalt ermöglicht. Die kommenden Jahre bleiben jedoch geprägt von erheblichen finanziellen Unsicherheiten, sodass keine Spielräume vorhanden sind. Den Kreisumlagehebesatz 2026 legte das Gremium bei 15 Nein-Stimmen und fünf Enthaltungen auf 33 Prozentpunkte fest und blieb damit einen Prozentpunkt unter dem von der Verwaltung eingebrachten Entwurf. Das entspricht 8,6 Millionen Euro weniger Einnahmen für den Kreishaushalt. Der Landrat unterstrich vor der Abstimmung, dass sein Vorschlag von 34 Prozentpunkten ein faires Angebot gewesen sei, das die derzeitige Krise der kommunalen Haushalte auf alle Betroffenen – Landkreis, Städte und Gemeinden – verteilt hätte. „Die damit erhoffte Entlastung für die Städte und Gemeinden wird nur kurzfristig sein. Denn irgendwann müssen wir das Geld, das wir ausgeben, zurückzahlen“, gab der Landrat zu bedenken. Bereits 2025 musste der Kreis tageweise bis zu 92 Millionen Euro Kassenkredite aufnehmen, die am Ende des Jahres immer noch 28 Millionen Euro betrugen. „Mit dieser Entscheidung gerät der Haushalt des Landkreises Karlsruhe in eine gefährliche Schieflage. Wir blenden die Realität der Kreisfinanzen aus und vertagen die Lösung des Problems in die Zukunft“, so Landrat Dr. Schnaudigel mit Blick auf den Jahresabschluss 2025, der von einem Jahresverlust von mindestens 25 Millionen Euro ausgeht. Er ergänzte, dass er ein gewisses Verständnis habe, weil die finanzielle Notlage in den Städten und Gemeinden durchaus gesehen wird. Insofern interpretiere er das Vorgehen als Ausdruck kommunalpolitischer Verzweiflung.
Trotz einmalig verbesserter Rahmenbedingungen durch zusätzliche Schlüsselzuweisungen in Höhe von rund 6,2 Millionen Euro bleibt die Haushaltslage damit weiter angespannt. Der Fehlbetrag steigt durch die Absenkung auf 33 Prozentpunkte nochmals um 3,4 Millionen Euro auf nun 15,1 Millionen Euro. Alle aufgezeigten strukturellen Risiken in den Beratungen über das Zahlenwerk, die diesmal bereits im September 2025 begonnen haben, bestehen jedoch fort. Besonders stark belasten weiterhin die steigenden Aufwendungen in der Eingliederungshilfe.
Diese wachsen 2026 auf 134 Millionen Euro und haben sich damit innerhalb weniger Jahre nahezu verdoppelt. Trotz bestehender Ausgleichs-vereinbarungen verbleibt ein erhebliches Finanzierungsrisiko für den Landkreis. Auch im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs bestehen Unsicherheiten hinsichtlich künftiger Betriebskosten und Ausgleichszahlungen des Landes. Die hierfür bislang zugesagten Fördermittel decken nur einen geringen Anteil: Der Großteil der Kosten verbleibt auf kommunaler Seite.
Der Personaletat 2026 beläuft sich auf 144,5 Millionen Euro und steigt aufgrund tariflicher Entgelt- und Besoldungserhöhungen. Gleichzeitig wird der Stellenplan reduziert:
Im Vergleich zum Vorjahr werden 27 Stellen abgebaut, insbesondere im Bereich Asyl sowie im Integrationsmanagement. Zusätzliche Stellenbedarfe konnten angesichts der Haushaltslage nur aufgrund neuer zusätzlicher gesetzlicher Vorgaben, wie zum Beispiel die Umsetzung der Ganztagsbetreuung an den Grundschulen in der Trägerschaft des Landkreises, berücksichtigt werden.
Ein zentrales Element der zukünftigen Haushaltsplanungen im Bereich der Investitionen ist das Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG). Daraus erhält der Landkreis Karlsruhe bis 2042 ein Budget von insgesamt rund 91,7 Millionen Euro, rechnerisch etwa 5,1 Millionen Euro pro Jahr. Gefördert werden investive Maßnahmen nahezu aller Bereiche der kommunalen Infrastruktur mit Ausnahme von Verwaltungsgebäuden.
Die Zuordnung der Mittel will die Verwaltung im zweiten Quartal 2026 konkretisieren. Ziel ist es, Investitionen möglichst über Fördermittel zu finanzieren und dadurch die geplante Kreditaufnahme langfristig zu reduzieren.
Der Kreistag hat zudem beschlossen, zwei kreiseigene Sportstätten für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ anzumelden. Vorgesehen sind Projektskizzen für die Karl-Berberich-Schule in Bruchsal sowie für das Gewerbliche Bildungszentrum Bruchsal. Beide Standorte erfüllen die Förderkriterien und werden intensiv auch außerschulisch genutzt. Die förderfähigen Kosten liegen bei rund 12,6 Millionen Euro beziehungsweise 11,9 Millionen Euro. Der Bund kann sich mit bis zu 45 Prozent an den Kosten beteiligen.
Der Kreistag hat den Landrat zudem ermächtigt, in den Gesellschafterversammlungen der RKH Regionalen Kliniken Holding und Services GmbH sowie der RKH Kliniken des Landkreises Karlsruhe gGmbH der jeweiligen Unternehmensplanung für das Jahr 2026 zuzustimmen.
Gleichzeitig bestätigte das Gremium die weitere Aussetzung des Kapitaldienstes des Landkreises zur Finanzierung der Investitionstätigkeit der Kliniken im Jahr 2026 und beschloss die Übernahme der notwendigen Ausfallbürgschaften für geplante Darlehensaufnahmen und Kassenkredite einschließlich Zinsen, Kosten und Nebenleistungen. Zur Umsetzung der finanziellen Zuwendungen wurde der Landrat zudem ermächtigt, den hierfür erforderlichen Betrauungsakt bekanntzugeben.
Wirtschaftsplan und mittelfristige Finanzplanung des Abfallwirtschafts-betriebs beschlossen
Kreistag stellt die finanziellen Weichen für Abfallentsorgung in den kommenden Jahren
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 29. Januar, in der Mehrzweckhalle in Kronau den Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsbetriebs für das Jahr 2026 zusammen mit der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2025 bis 2029 beschlossen. Aufgrund deutlich gestiegener Kosten sind Gebührenanpassungen ab dem Jahr 2026 unvermeidlich, die der Kreistag bereits in seiner Sitzung am 20. November festgesetzt hatte.
Für das Jahr 2026 sind Gesamterträge in Höhe von rund 62,8 Millionen Euro und Gesamtaufwendungen von rund 62,7 Millionen Euro vorgesehen. Daraus ergibt sich ein geplanter Jahresüberschuss von 124.230 Euro. Die Aufwendungen steigen gegenüber dem Vorjahr insbesondere durch vertraglich vereinbarte, indexabhängige Preissteigerungen bei Einsammel- und Entsorgungsleistungen sowie durch höhere Personal- und Betriebskosten.
Ein weiterer Schwerpunkt des Wirtschaftsplans liegt auf der langfristigen Sicherung der Entsorgungsinfrastruktur. Für 2026 sind Investitionen von rund 1,6 Millionen Euro geplant, unter anderem für den Umbau der Deponie Bruchsal, die Beschaffung von Müllbehältern sowie Planungen für neue Entsorgungseinrichtungen, darunter eine Deponie für mineralische Abfälle.
Die Liquidität des Abfallwirtschaftsbetriebs bleibt trotz steigender Ausgaben stabil. Kreditaufnahmen sind nicht erforderlich. Auch beim Personal ergeben sich keine Änderungen; die Gesamtzahl der Stellen bleibt konstant.
Der Finanzplan bis 2029 zeigt, dass auch zukünftig von einem weiteren Anstieg der
Gesamtkosten auszugehen ist. Ab dem Jahr 2028 werden höhere Mittel aus Rückstellungen benötigt, wenn im Rahmen der Nachsorge die Oberflächenabdichtung der Deponie Grötzingen aufgebracht wird. Ab 2028 werden der Prognose nach somit kaum noch Überschüsse zur Gebührendämpfung zur Verfügung stehen. Nichtsdestotrotz bleibt der Abfallwirtschaftsbetrieb langfristig handlungsfähig und stellt mit seinen Planungen sicher, dass die Abfallentsorgung im Landkreis Karlsruhe auch künftig wirtschaftlich, ökologisch und serviceorientiert erfolgt.
Die vollständigen Gebührensätze sind auf der Internetseite des Abfallwirtschaftsbetriebs unter https://www.awb-landkreis-karlsruhe.de/start/entsorgen/gebuehrenmodell zu finden.
Der Kreistag stimmt der Fortschreibung des Nahverkehrsplans zu
On-Demand-Verkehr MyShuttle bildet einen wesentlichen Baustein
Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) im rechtsrheinischen Gebiet des Karlsruher Verkehrsverbundes (KVV) wird umfassend weiterentwickelt. Mit der Fortschreibung des Nahverkehrsplans schaffen die beteiligten Aufgabenträger – darunter der Landkreis Karlsruhe, die Stadt Karlsruhe, der Landkreis Rastatt und die Stadt Baden-Baden – eine neue strategische Grundlage für Angebot, Qualität und Ausbau des ÖPNV bis in die kommenden Jahre. Der Kreistag, der am Donnerstag, 29. Januar, in der Mehrzweckhalle in Kronau tagte, hat dieser zugestimmt. Der bisherige Nahverkehrsplan stammt aus dem Jahr 2006 und wurde zuletzt 2014 fortgeschrieben. Angesichts veränderter Mobilitätsbedürfnisse, neuer gesetzlicher Anforderungen und aktueller verkehrspolitischer Zielsetzungen war eine grundlegende Aktualisierung erforderlich.
Derzeit läuft der Abstimmungsprozess mit dem KVV, den beteiligten Aufgabenträgern sowie den Städten und Gemeinden. In mehreren Abfragen, Informationsveranstaltungen und Gesprächen wurden kommunale Anliegen, geplante Maßnahmen und örtliche Rahmenbedingungen berücksichtigt. Auch der barrierefreie Ausbau von Bushaltestellen wurde aktualisiert. Nach der Anhörung der Träger öffentlicher Belange im Frühjahr 2025 soll das Verfahren bis April 2026 abgeschlossen werden.
Alle im Nahverkehrsplan enthaltenen Maßnahmen stehen grundsätzlich unter Finanzierungsvorbehalt, sofern sie nicht kostenneutral umgesetzt werden können. Insbesondere größere Schieneninfrastrukturprojekte sind von Förderzusagen abhängig. Aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ des Bundes in Höhe von 100 Milliarden Euro könnten dafür Mittel eingesetzt werden. Auf Baden-Württemberg entfallen davon rund 13,15 Milliarden Euro, wovon zwei Drittel für kommunale Maßnahmen vorgesehen sind. Rechnerisch ergibt sich für den Landkreis Karlsruhe ein Anteil von rund 91,7 Millionen Euro bis zum Jahr 2042. Konkrete Vorschläge, für welche Investitionen die Mittel verwendet werden, sollen im zweiten Quartal vorgelegt werden.
Ein wesentlicher Baustein der ÖPNV-Weiterentwicklung ist der On-Demand-Verkehr MyShuttle. Der Kreistag hat 2019 die schrittweise flächendeckende Einführung beschlossen. Seit Dezember 2025 sind zwei weitere Bediengebiete in Bretten und Gondelsheim hinzugekommen.
Das Angebot ergänzt den klassischen Linienbusverkehr und erhöht die Attraktivität des ÖPNV gerade zu Randzeiten. Damit können die personell knappen Ressourcen der Busunternehmen geschont werden. Die Nachfrage bestätigt den Erfolg: Im Jahr 2025 wurden über 150.000 Fahrten mit rund 197.000 Fahrgästen verzeichnet. Besonders stark genutzt wird das Angebot in Ettlingen/Völkersbach sowie im zusammengelegten Gebiet Waldbronn/Karlsbad. Der Einsatz elektrischer Busse im Linienverkehr ist darüber hinaus ein Beitrag zur Lärm- und Emissionsminderung.
Landkreis schafft Grundlage für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an den eigenen sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren
Der Kreistag hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 29. Januar, in der Mehrzweckhalle in Kronau mit der Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes an den kreiseigenen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) befasst. Mit den beschlossenen Maßnahmen schafft der Landkreis Karlsruhe die organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen, um den neuen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an den kreiseigenen SBBZ umzusetzen und Familien ein Angebot anzubieten.
Der gesetzliche Anspruch greift für Kinder in Grundschulen und somit auch den Grundstufen der SBBZ ab dem Schuljahr 2026/27. Der Anspruch startet mit der Klassenstufe 1 und wird schrittweise bis 2029/30 auf alle Klassenstufen 1 bis 4 ausgeweitet. Er umfasst eine Betreuung im Anschluss an den Unterricht sowie ein Angebot in den Ferien, abzüglich 20 Schließtagen.
Der Landkreis Karlsruhe ist Schulträger von sechs SBBZ und damit verantwortlich, diesen Anspruch organisatorisch umzusetzen. Die Ausgestaltung der Ganztagesbetreuungsangebote an Grundschulen in kommunaler Trägerschaft in der Verantwortung der jeweiligen Kommunalverwaltung liegt. Für Eltern bedeutet dies künftig ein verbindliches Betreuungsangebot über den Unterricht hinaus, sowohl an Schultagen als auch in den Ferien. Ziel ist es, Familien die gesetzlich geforderten Betreuungsmöglichkeiten zu bieten und gleichzeitig den besonderen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden.
An Schultagen organisiert der Landkreis eine ergänzende kommunale Betreuung durch eigenes Personal. Diese greift dort, wo der reguläre Unterricht die nach dem Gesetz geforderten Betreuungszeiten nicht vollständig abdeckt. Da viele Kinder lange Anfahrtswege haben und Nachmittage häufig für Therapien oder Arzttermine genutzt werden, wird insgesamt von einer eher geringen Nachfrage ausgegangen.
Für die Ferienbetreuung rechnet der Landkreis mit einer deutlich höheren Nachfrage. Diese wird in Zusammenarbeit mit externen Trägern organisiert und an zentralen Standorten im Landkreis angeboten.
Die Betreuung erfolgt in kleinen Gruppen mit festen Betreuungsschlüsseln, abgestimmt auf die jeweiligen Förderbedarfe der Kinder. Eingesetzt werden pädagogisch qualifizierte Fachkräfte; bei Bedarf ist auch eine medizinisch-pflegerische Versorgung vorgesehen.
Im Gegensatz dazu sollen Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Sprache – soweit vorhanden – die Ferienangebote ihrer Wohnortgemeinden nutzen.
Die konkreten Entgelte werden nach Abschluss der Anmeldungen berechnet und dem Kreistag vor der Sommerpause zur Beschlussfassung vorgelegt. Eltern erhalten rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres entsprechende Informationen.
Der Landkreis Karlsruhe unterstützt den Erhalt der Klosterruine Frauenalb
Die Klosterruine Frauenalb ist in kritischem baulichen Zustand. Der Landkreis Karlsruhe will die dringend notwendigen Maßnahmen durchführen und den dauerhaften Erhalt sichern. Der Kreistag befasste sich am Donnerstag, 29. Januar, in seiner Sitzung in der Mehrzweckhalle Kronau mit einem Zustandsbericht zur Ruine sowie dem weiteren Vorgehen. Vorgesehen ist, die Stiftung Frauenalb mit bis zu 150.000 Euro aus dem Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) zu unterstützen. Die Verwaltung wurde beauftragt, ein Gesamtkonzept unter Beteiligung aller Stifter zu erarbeiten. Die Klosterruine ist ein kulturgeschichtlich bedeutendes Denkmal im Albtal. Seit der Gründung der Stiftung Frauenalb im Jahr 1959 engagieren sich die Städte Karlsruhe und Ettlingen, der Landkreis Karlsruhe sowie die Gemeinde Marxzell gemeinsam für den Erhalt der Anlage. In den vergangenen Jahrzehnten wurden bereits rund zwei Millionen Euro in Sicherungs- und Erhaltungsmaßnahmen investiert.
Im Rahmen routinemäßiger Kontrollen wurden im Jahr 2025 erhebliche Auffälligkeiten im Mauerwerk festgestellt. Eine daraufhin beauftragte Untersuchung ergab, dass sich der Gesamtzustand der Ruine als kritisch darstellt. Zur Wahrung der Verkehrssicherungspflicht wurde das Areal inzwischen vollständig abgesperrt und ein Zutrittsverbot ausgesprochen. Ohne weitergehende Sicherungsmaßnahmen kann die Klosterruine derzeit nicht für Besucherinnen und Besucher geöffnet werden. Um eine weitere Verschlechterung des Zustands zu verhindern, sind ab dem Frühjahr 2026 Notsicherungsmaßnahmen vorgesehen. Die Kosten für diese Maßnahmen belaufen sich nach aktueller Planung auf rund 65.600 Euro.
Hinzu kommen Aufwendungen für Gutachten, Absperrungen und weitere Sicherungsarbeiten, sodass die Gesamtkosten bei rund 260.000 Euro liegen. Ein Teil der Kosten kann durch Fördermittel gedeckt werden. Das Landesamt für Denkmalpflege hat bereits einen Zuschuss in Höhe von rund 22.500 Euro bewilligt. Weitere Förderanträge laufen. Ob und in welcher Höhe zusätzliche Mittel bewilligt werden, ist derzeit offen. Die Stiftung Frauenalb verfügt nur über sehr geringe finanzielle Spielräume. Das Stiftungsvermögen ist rechtlich gebunden und darf nicht für Sanierungsmaßnahmen eingesetzt werden. Auch die laufenden Einnahmen reichen nicht aus, um die notwendigen Maßnahmen zu finanzieren.
Vor diesem Hintergrund haben die Stifter sowie weitere Beteiligte ihre Bereitschaft signalisiert, sich an der Finanzierung zu beteiligen. Auch für Spenden wird geworben. Die Stadt Ettlingen und die Gemeinde Marxzell haben jeweils eine Unterstützung von 15.000 Euro in Aussicht gestellt. Darüber hinaus hat die Stiftung einen Spendenaufruf unter dem Titel „Baudenkmal in Not“ gestartet.
Spendenkonto:
Stiftung Frauenalb
Sparkasse Karlsruhe
DE10 6605 0101 0001 0208 17
Herzlichst
Ihr
Markus Rupp, Bürgermeister






Claudia Dickemann-Kohler



S
Christian Feldmann
Dr. roland fella
Corinna Vogel
Max Neimayer