127 Parkplätze für die Bewohner der östlich der Bahnlinie gelegenen Wohngebiete wurden hier geschaffen.
Es gibt keine vorgegebenen Parkplätze. Jeder, der hierfür eine Parkberechtigung hat, kann sich seinen Parkplatz selbst aussuchen.
Dabei muss er sich in der zweiten und dritten Reihe aber an die Einbahnstraßen-Regelung halten.
Wir haben ein Raster von 2,50 m farblich vorgegeben. Also bitte vernünftig einparken, nur so reicht der Platz für alle Berechtigten.
In der dritten Reihe haben wir entsprechende Stickel als Markierung eingeschlagen.
Auf dem Parkplatz gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Bitte Parkberechtigung sichtbar im Frontfenster-Bereich platzieren. Ansonsten droht ein Strafzettel.
Bedenken Sie, der Parkplatz ist nicht perfekt. Aber er hilft vielen Menschen große Umwege zu vermeiden und die Umwelt zu schonen.
Bei Problemen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Gondelsheim unter den bekannten Telefonnummern.
Viel Spaß im nächsten halben Jahr auf dem Parkplatz, wenngleich wir wissen, dass Sie lieber zuhause parken würden.
Und denken Sie bitte an die Bewohner des Altenwingertweges.
Ihre Gemeinde Gondelsheim!