Der Bürgermeister informiert KW 21

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Schritt für Schritt ist inzwischen wieder ein deutliches Mehr an Normalität in unseren Alltag zurückgekehrt.

Manche nennen sie auch die „neue Normalität“.

Auf dem Weg zurück zum normalen und doch nicht so ganz normalen Leben

Dies gilt für die Termine im Rathaus, die wieder hochfahren; dies gilt für die Rückkehr in den Gemeinderats-Sitzungszyklus, wenn gleich in der Saalbachhalle; dies gilt für die Wiedereröffnung der Gastronomie seit Montag, dies gilt für das tolle Finale der Reihe „Musizieren und Singen am Fenster/Balkon“ am vergangenen Sonntag; dies gilt für den Infokanal „Gondelsheim informiert“, der jedoch auf der Homepage www.gondelsheim.de und in Facebook erhalten bleibt, seit dem Wochenende jedoch nicht mehr ausschließlich über Corona, sondern über alle wichtigen Gemeindethemen berichtet.

Damit wird auch der Fokus von der allumfänglichen Berichterstattung hier über „Corona“ auch wieder auf andere wichtige Dinge gerichtet.

Niemand, aber wirklich niemand sollte daraus schließen, wir hätten das „Virus“ besiegt. Das Gegenteil ist der Fall. Weiterhin werden 4.000 Gondelsheimer Verantwortung für 4.000 Gondelsheimer haben, weiterhin gelten die hygienischen und Abstandsregeln. Wenn wir allzu leichtsinnig werden und meinen, es müsste bald noch mehr gelockert werden als zuvor, dann droht eine Rückkehr zum Lockdown, den wir aber partout nicht mehr haben möchten.

Also die „Normalität“ genießen und gleichzeitig bedenken, wir brauchen noch eine ganze Weile bis wir Covid-19 besiegt haben.

Aber ich weiß, dass das die Gondelsheimerinnen und Gondelsheimer schaffen werden. Denn „Gondelsheim hält zusammen“. Wir haben dies in den letzten zwei Monaten eindrücklich bewiesen. Darauf bin ich stolz, dafür bin ich dankbar!

Symbolischer Dank der Gemeinde Gondelsheim an Menschen in wichtigen Funktionen bzw. die sich in besonderer Weise in der Corona-Krise bisher eingebracht haben

Mit einem kleinen Glas Honig mit dem Aufdruck „Danke und bleiben Sie gesund!“ überraschte in diesen Tagen die Gondelsheimer Gemeindeverwaltung z.B. die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Seniorenhauses „Schlossblick“, des Betreuten Wohnens „am Saalbach“, der Arztpraxen Dr. Eidt und Dr. Paulus, der Apotheke und des ortsansässigen Pflegediensts „Phönix“, aber auch die vielen Spender, die NäherInnen von Masken und sonstige Helferinnen und Helfer.

„Unser kleiner Gruß soll eine symbolische Anerkennung für den besonderen persönlichen Einsatz so vieler Menschen in der gegenwärtigen Corona-Krise sein“, sagte Bürgermeister Markus Rupp. Über 100 Gläser Honig wurden so in den letzten Wochen und Tagen verteilt.

Hier überreicht Bürgermeister Rupp der fleißigen “Maskennäherin” Georgia Willy symbolisch den Honig für alle!

Seit Montag, 18. Mai 2020 hat die Gondelsheimer Gastronomie wieder unter Auflagen geöffnet

Am Wochenende hat Bürgermeister Markus Rupp die Inhaber der Gastronomiebetriebe bei Vor-Ort-Terminen in Sachen Auflagen aufgeklärt und gleichzeitig auf die Verantwortung der Gastronomen hingewiesen.

Die Vorbereitungen im Loewenthor, “Armonia”, TC Clubhaus, in der “Rose” und im Clubhaus des FV Gondelsheim liefen auf Hochtouren. Bereits in der letzten Woche erhielten die Gastronomiebetriebe eine “Übersetzung” der Verordnung des Landes Baden-Württemberg von unserem Ordnungsamt zugesandt.

Die örtliche Gastronomie freuen sich seit Montag wieder auf Ihren Besuch. Denken Sie als Gast allerdings daran, was Sie vor einem Besuch zwingend beachten müssen:

  • Der Zutritt in die Gaststätte ist nur nach vorheriger Reservierung (telefonisch) möglich!
  • Personen, die in den letzten 14 Tagen in Kontakt mit einer infizierten Person standen oder selbst Symptome wie erhöhte Temperatur, Husten etc. haben, dürfen die Gaststätte nicht betreten!
  • Bei Betreten der Gaststätte sind die Hände entsprechend der Anweisungen der Gastronomen (s. Plakate etc.) zu waschen bzw. zu desinfizieren!
  • Gäste warten am Eingang, bis Ihnen ihre Plätze zugewiesen werden.
  • Auch Gäste tragen einen Mundschutz bis sie an Ihren Plätzen sitzen.
  • Nur Gäste aus max. 2 Haushalten sind derzeit an einem Tisch erlaubt.
  • Gäste halten bitte zu jeder Zeit mind. 1,5 Meter Abstand zu anderen Gästen.
  • Der Besuch muss wegen der möglichen Nachverfolgung von Infektionsketten dokumentiert werden. Bitte tragen Sie sich in die ausgehändigten Listen ein.
  • Die Bezahlung soll, sofern möglich, bargeldlos erfolgen.

Leider sind “die Leinen der Bounty” im Moment noch nicht los!

Der Gondelsheimer Jugendtreff plant aber einige Aktionen

Wie das Bounty-Team um Michael und Mathias Klebon Bürgermeister Markus Rupp mitgeteilt hat, sind ab Montag, 18. Mai 2020 unter Beachtung aller hygienischen Regeln folgende Dienste und Aktionen geplant:

– “Startend ab kommendem Montag bieten wir für Kinder- und Jugendliche an jedem Montag und Dienstag zwischen 16-18 Uhr die Möglichkeit, uns telefonisch unter (0 72 52) 7 79 98 -34 oder -53 zu erreichen, um über Sorge und Nöte zu sprechen oder um auch einfach mal Erlebnisse loszuwerden.”

– ” Für persönliche Einzelgespräche stehen wir nach telefonischer Anmeldung und Terminvereinbarung an jedem Mittwoch um dieselbe Uhrzeit (16-18 Uhr) zur Verfügung.”

Die Gemeinde Gondelsheim dankt dem rührigen Team für sein großes Engagement!

Mehrweg-Masken im 5er Pack zu 15 Euro Selbstkostenpreis weiterhin im Rathaus zu erwerben

Die Gemeinde Gondelsheim hat mehrfach nutz- und waschbare Masken aus der Produktion einer Firma von Hans-Jürgen Deuerer erhalten.  

Diese Masken bieten wir Ihnen zum Selbstkostenpreis im 5er-Pack zu 15 Euro an. Sie werden über das Fester des Bürgerbüros zur Bruchsaler Straße verkauft. Bitte halten Sie die 15 Euro abgezählt bereit.

In den letzten Tagen haben wir bereits zahlreiche Masken-Pakete an die Bevölkerung veräußert.   

Sonderauflage „Masken mit Gondelsheim-Wappen“

Die Nachfrage aus der Bevölkerung nach Masken mit Gondelsheimer Wappen ist nach Veröffentlichung der Fotos in den Social Media sehr hoch.

Auf unseren Wunsch hin produziert nun Herr Dr. Fella die Maske mit Wappen in einer Sonderauflage. 50 weiße und 50 schwarze Mehrweg-Masken mit eingenähtem Vlies und aufgedrucktem Gemeindewappen stehen nun als quasi Unikate zum Verkauf (ebenfalls über das Bürgerbüro) und zwar für 12 Euro das Stück.

Wer eine solche Maske – hoffentlich auch einmal als Erinnerungsstück für die überwundene Pandemie – erwerben möchte, hat dazu die Gelegenheit.

Musik und Gesang auf den Balkonen und an den Fenstern in Gondelsheim

Großes Finale mit unserem Musikverein „Harmonie“ war genial   

Wir hatten nicht zu viel versprochen, als wir ein furioses Finale unserer sonntäglichen Reihe „Musik und Gesang“ in der letzten Ausgabe des Mitteilungsblattes angekündigt hatten.

An vier Stellen der Gemeinde machte der musikalische Express mit Dirigent Dave Haß an der Spitze halt und verzauberte die Quartiere. 

Viele Zuhörer gaben mir explizit mit auf den Weg, dem Musikverein „Harmonie“ ein großes Kompliment und Dank auszusprechen, was ich natürlich gerne tue.  Die Überraschung ist gelungen.  

Petra Schalm mit einem Starter-Kit für “Müll-Scouts”

Um Feld und Flur rund um Gondelsheim sauber zu halten, hat sich der Gewerbeverein etwas ganz Besonderes einfallen lassen

Quelle: Hügelhelden.de

Wenn Petra Schalm sich etwas in den Kopf gesetzt hat, dann zieht sie es auch konsequent durch. Als das Gondelsheimer Urgestein vor einiger Zeit mit dem Hund über die Felder und Wiesen spazierte, wurde ihr bewusst wie viel Müll, Unrat und stinkende Hinterlassenschaften dort so mancher Zeitgenosse unachtsam entsorgt. Anstatt wie so viele andere den Blick einfach abzuwenden und weiterzugehen, sagte Petra Schalm der Vermüllung ihrer Heimat den Kampf an. Gemeinsam mit dem Gewerbeverein Gondelsheim entwickelte sie die Idee, Spazier- und Gassigänger in den Rang von ehrenamtlichen Müll-Scouts zu erheben.

Das Konzept: Jeder der künftig auf seinen Runden rund um den Block oder das Dorf, Müll oder Hundehaufen ausmacht, soll diese einfach schnell eintüten und in der eigenen Mülltonne zu Hause entsorgen. Dafür stellt der Gewerbeverein ab Montag den 18. Mai den Sammlern eine Art „Starter Kit“ zur Verfügung. Dieses Set, bestehend aus einem Jutebeutel, zwei Arbeitshandschuhen und einem Kot-Sammelbeutel, kann umsonst im Bürgerbüro abgeholt werden. Der Sammelbeutel ist dabei eher exemplarischer Natur, da diese an jedem Ortsausgang ohnehin in entsprechenden Spendern gratis von der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden.

Wichtig: Der gesammelte Unrat sollte in der heimischen Mülltonne entsorgt werden, da die öffentlichen Müllbehälter sonst sehr schnell an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen würden – mit allen unangenehmen Folgen für Anwohner und Passanten.

Nun wird sich vermutlich der eine oder andere Pragmatiker die Frage stellen, warum er sich bei einem Spaziergang diesen zusätzlichen Aufgaben widmen sollte? Hier greift die Besonderheit bei Petra Schalms Konzept. Abgesehen von der ehrenvollen Mission die eigenen Jagdgründe frisch und sauber zu halten, belohnt die Gemeinde Gondelsheim alle tatkräftigen Sammler mit Gutscheinen für die örtliche Gastronomie. Diese Belohnung erfolgt dabei vertrauensvoll und ohne einen nötigen stinkenden Nachweis oder gar einer Sammelquote. Wer das Starter Kit bei der Gemeinde abholt, hinterlässt hier am besten seinen Namen und seine Adresse um später in den Genuss eines entsprechenden Gutscheines zu kommen.

Völlig unabhängig von Motivation oder jedwedem Anreiz, sollten Hundebesitzer ihre Vierbeiner ohnehin von Ackerflächen und Wiesen fernhalten. Verrichten Hunde dennoch hier ihr Geschäft, so kann es leicht geschehen dass der Hundekot Bestandteil von menschlicher oder tierischer Nahrung wird. Die Räder der Traktoren verteilen die Haufen auf dem Feld, Mähdrescher sammeln sie später auf und bei der Heuernte können selbige sogar im Futter für die Milchkühe landen. Eine Vorstellung die gleichermaßen beunruhigend wie ekelhaft ist.

Aus der Kreistagssitzung vom 14. Mai 2020

Corona – Um Strukturen nicht zu gefährden beschließt Kreistag Weiterzahlungen von Dienstleistungen im sozialen Bereich und beim ÖPNV

Über die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Landkreis Karlsruhe berichtete Landrat Dr. Christoph Schnaudigel in der Kreistagssitzung, die am 14. Mai in der Karlsruher Gartenhalle stattfand.

Neben der aktuellen Lage standen die finanziellen Aufwendungen im Mittelpunkt, die der Landkreis im Sozialbereich sowie beim öffentlichen Personennahverkehr zunächst befristet geleistet hat. Hier ging es um Zahlungen an soziale Einrichtungen, Dienstleister und Verkehrsunternehmen, die ihre Leistungen durch die Auswirkungen der Pandemie nur zum Teil bzw. gar nicht erbringen konnten oder einen deutlich erhöhten Aufwand hatten. „Es geht darum, bewährte Strukturen zu stützen anstatt zu riskieren, dass diese zerschlagen werden und nach der Krise gar nicht oder erst nach aufwändigem Wiederaufbau angeboten werden“, erklärte der Landrat.

Dies betraf Angebote der Jugendhilfe ebenso wie Tagespflegeeltern und Leistungen im Bereich der Versorgung und Rehabilitation, insgesamt rund 4,3 Mio EUR pro Monat, die zunächst im vollen Umfang weiter gewährt wurden – allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Träger vorrangige Leistungen wie z.B. Kurzarbeitergeld, Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz, aus dem Rettungsschirm oder nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz in Anspruch nehmen. Eventuell eingesparte Sachkosten müssen deshalb in Abzug gebracht werden, was von der Kreisverwaltung auch geprüft wird, um eine Überkompensation zu verhindern. Der Kreistag begrüßte diese Vorgehensweise und beschloss, die zunächst nur bis Ende Mai gewährte Zusage bis zum 30. Juni zu verlängern.

Ähnliches gilt für die vom Landkreis Karlsruhe beauftragten Verkehrsunternehmen: Auch hier wurde mit der Weiterleistung von Zahlungen in Höhe von rund einer Million Euro pro Monat sichergestellt, dass bereits ab der ersten Phase der Schulöffnungen zum 4. Mai wieder die volle Leistung der Busverkehre angeboten werden konnte; die Bahnverkehre wurden ebenfalls schrittweise zum Normalbetrieb hochgefahren. Im Hinblick auf den drastischen Fahrgastrückgang wies Landrat Dr. Christoph Schnaudigel auf einen erheblichen Einnahmeverlust durch den Fahrkartenverkauf hin. Hier habe Bund und Land einen „Rettungsschirm ÖPNV“ angekündigt, ohne dass Einzelheiten bekannt sind. Konkret habe die Landesregierung dagegen einen Ausgleich des Einnahmeverlustes zugesagt, der durch die teilweise Rückerstattung der von den Eltern zu leistenden Beiträge für die School-Card auftritt.

Darüber hinaus enthält der Landkreis für die Monate März und April Gelder aus dem 100-Millionen-Euro-Soforthilfeprogramm des Landes für die Kommunen anteilig 1,1 Mio EUR. Für den Mai stellt das Land eine weitere Abschlagszahlung zur Verfügung, woraus der Landkreis direkt rund 700.000 EUR erhält.

Zuständig ist der Landkreis – mit Ausnahme der niedergelassenen Ärzte – für die zentrale Verteilung des vom Sozialministerium kostenlos gelieferten Schutzmaterials. Daneben hält er im Rahmen des behördeninternen Pandemieplans auch eigenes Material vor. Hierzu wurden im Wege der Eilentscheidung Beschaffungsaufträge im Wert von rund 1,6 Mio EUR vergeben. Um der hohen Nachfrage aus Kliniken, Pflegeheimen und -diensten, caritative Einrichtungen, Zahnarztpraxen und Apotheken nachzukommen hat die BEQUA gGmbH im Auftrag des Landkreises ihr Lager in Ettlingenweier kurzfristig umstrukturiert und die Kommissionierung und Auslieferung übernommen, die zum Selbstkostenpreis abgegeben werden. Ein kurzfristig aufgebautes Onlinebestellportal erfasst die Bedarfe und stellt die Verteilung nach Prioritäten sicher.

Berichtet wurde auch über die Schutz- und Hygienemaßnahmen im Zuge der Öffnung der Schulen in Trägerschaft des Landkreises: Seit 4. Mai hat für die rund 3.000 Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen in den Berufsschulen wieder der Unterricht begonnen. Schüler haben maximal vier Stunden Unterricht pro Tag und bleiben in den Pausen in den Klassenzimmern, um den Kontakt zu anderen Schülern auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Dazu trägt auch ein versetzter Unterrichtsbeginn bei. In der Regel wird eine Klasse auf zwei Klassenräume aufgeteilt, die Raumsituation ist momentan noch ausreichend. Schülerströme werden gelenkt. Eine generelle Maskenpflicht besteht nicht. Wo der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann wie z.B. im fachpraktischen Unterricht bei der Pflegeausbildung stellt der Landkreis Schutzmasken zur Verfügung. Kontaktreiche Büroräume in den Bereichen der Sekretariate oder Jugendberufshelfer und Schulsozialarbeiter wurden mit Spuckschutz ausgestattet. Auf die Verhaltensregeln wird an mehreren Stellen in den Schulgebäuden aufmerksam gemacht, bei Erkältungssymptomen gilt eine sofortige Meldepflicht.

Auch in den sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren wurde am 4. Mai der Schulbetrieb wieder aufgenommen. Über die Maßnahmen an den Berufsschulen hinaus können hier Klassen für maximal drei Schülerinnen und Schüler gebildet und die Hygieneregeln sind besonders erarbeitet und eingeübt. Da hier mehr Körperkontakt nötig ist, kommt Schutzausrüstung wie FFP2- Masken und Visiere, Handschuhe oder Kittel zum Einsatz. Auch beim Schülertransport wird sowohl das Fahrpersonal wie auch die Schülerinnen und Schüler mit Schutzmasken ausgestattet. Wenn die Abstände im Fahrzeug nicht eingehalten werden können und aufgrund der Behinderung keine Maske getragen werden kann erfolgt eine Einzelbeförderung.

Kreistag beschließt für die Fürst-Stirum-Klinik Bruchsal Neubauten für 77,4 Mio. Euro

Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums zur verbesserten Steuerung der ambulanten Notfallversorgung

Einmal mehr befasste sich der Kreistag des Landkreises Karlsruhe in seiner Sitzung am 14. Mai, die coronabedingt in der Gartenhalle in Karlsruhe stattfand, mit der Entwicklung der RKH Kliniken des Landkreises Karlsruhe gGmbH (KLK).

Mit der Zustimmung zum Neubau des D- und E-Baus der Fürst-Stirum-Klinik in Bruchsal stellte das Gremium die Weichen für die weitere bauliche Entwicklung mit einem Gesamtprojektvolumen von rund 77,4 Mio. Euro. Das Projekt wird in mehreren Abschnitten umgesetzt: Zunächst wird der Bestandsbau D abgerissen. Dort entsteht dann im ersten Bauabschnitt der D-Neubau, in dem u.a. der zentrale OP-Bereich mit acht OP-Sälen, davon sieben mit Tageslicht, untergebracht wird.

Der Baubeginn ist für das erste Quartal 2021 vorgesehen. Danach wird der E-Bau freigemacht, abgerissen und als zweiter Bauabschnitt mit weiteren OP-Sälen und medizinischen Behandlungseinheiten die Baumaßnahme abrunden.

Im F-Bau wird daneben die Ebene 1 entkernt und saniert, um dort die neue Intensivstation unterzubringen. Die Fertigstellung des E-Neubaus und der Umbau der Intensivstation sollen bis Ende 2025 erfolgen. Landrat Dr. Christoph Schnaudigel dankte den Mitgliedern des Kreistags für die Unterstützung der Kliniken und wertete das Votum als Vertrauensbeweis gegenüber der von den Klinik-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erbrachten Arbeit. Er bezeichnete die modernen OP-Kapazitäten, Pflege- und Funktionsbereiche für die Fürst-Stirum-Klinik als zukunftsweisenden Meilenstein.

Auch die finanzielle Entwicklung der Kliniken stand auf der Tagesordnung. Landrat Dr. Christoph Schnaudigel berichtete, dass die KLK nach den vorläufigen Zahlen des Geschäftsjahrs 2019 sowohl ein positives Betriebs- als auch Gesamtergebnis erwirtschaften konnte. Demgegenüber stehen wirtschaftliche Risiken in Folge der Corona-Pandemie, die noch nicht beziffert werden können, wie RKH-Geschäftsführer Prof. Dr. Jörg Martin ausführte. Um die Finanzierung der Investitionen zu ermöglichen, leistet der Landkreis weiterhin einen jährlichen Kapitaldienst. Nachdem die KLK durch die Niedrigzinsphase und die erzielten hohen Förderquoten mit den vom Landkreis geleisteten Beträgen ein deutlich höheres Investitionsvolumen bewältigen konnten als angenommen, fasste das Gremium den Beschluss, den aktuellen Erstattungsbetrag von 4,5 Mio. Euro für das Jahr 2021 vorerst auf 4,0 Mio. Euro zu senken. Im Rahmen der Unternehmensplanung wird eine Anpassung der Beträge weiterhin regelmäßig überprüft.

Eine Grundsatzentscheidung fiel zugunsten der Einrichtung eines Medizinisches Versorgungszentrums (MVZ) als 100%ige Tochtergesellschaft der KLK. Ziel dieses Vorhabens ist, in der Fürst-Stirum-Klinik eine allgemeinmedizinische Praxis/Notfallmedizin außerhalb der Sprechstunden des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes zu etablieren, in der Notfallpatienten mit leichteren akuten Erkrankungen behandelt werden. Damit wird die Zentrale Notaufnahmen entlastet, die sich auf lebensbedrohliche Notfälle konzentrieren kann.

Die Notwendigkeit, die Versorgung der Notfallpatienten entsprechend der medizinischen Behandlungsdringlichkeit besser zu steuern, unterstrich RKH-Geschäftsführer Prof. Dr. Jörg Martin. Der Grundgedanke sei eine einheitliche Anlaufstelle für alle Notfallpatienten. Über eine gemeinsame Ersteinschätzung erfolge dann die Zuordnung des Notfallpatienten entweder bei potentiell bestehender Lebensbedrohung in die Zentrale Notaufnahme der Fürst-Stirum-Klinik oder bei leichteren akuten Erkrankungen in die hausärztliche Praxis/Notfallversorgung (MVZ).

Das Gremium ermächtigte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel, in der Gesellschafterversammlung der KLK als zuständiges Organ den notwendigen Beschlüssen zuzustimmen.

Situation am Wohnungsmarkt im Landkreis Karlsruhe regional unterschiedlich

Schaffung von bezahlbarem Wohnraum bleibt originäre Aufgabe von Städten und Gemeinden –  Kommunalanstalt für Wohnraum im Landkreis Karlsruhe trägt zur Entlastung am Wohnungsmarkt bei

Die Situation am Wohnungsmarkt ist angespannt, insbesondere bezahlbarer Wohnraum ist knapp. Einen aktuellen Überblick hat sich der Kreistag des Landkreises Karlsruhe in seiner Sitzung am 14. Mai verschafft und darüber diskutiert, ob der Aufgabenbereich der kreiseigenen Kommunalanstalt für Wohnraum im Landkreis Karlsruhe AöR auf das Gebiet des sozialen Wohnungsbaus ausgeweitet werden soll.

Die Situation im Kreis zeigte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel anhand verschiedener Indikatoren auf. Nach einer Erhebung im Jahr 2018 liegt die Kaltmiete pro Quadratmeter mit 7,79 Euro unter dem regionalen Mittelwert (7,96 Euro) und seit 2013 haben sich – anders als in anderen Landkreisen – Mieten und Löhne in etwa gleich entwickelt. Knapp 75% der Landkreisbevölkerung lebt im Eigentum. Der Vergleich zwischen neu geschaffenem Wohnraum und dem Bevölkerungszuwachs ergab im Zeitraum 2011 bis 2017 einen rechnerischen Fehlbetrag an Wohnraum für ca. 3.412 Personen bzw. 1.550 Wohnungen. Prognosen für das Jahr 2030 gehen von einem weiteren Bedarf von mindestens 1.500 Wohnungen aus.

Die Kreisrätinnen und Kreisräte nahmen zur Kenntnis, dass sich die Situation am Wohnungsmarkt im Landkreis Karlsruhe regional unterschiedlich darstellt, insbesondere in den großen Kreisstädten jedoch angespannt ist. Der rechnerisch ermittelte Fehlbedarf an ca. 3.050 Wohnungen bis zum Jahr 2030 erscheint angesichts eines jährlichen Schnitts von über 1.000 neu geschaffenen Wohnungen in den letzten sieben Jahren lösbar. Landrat Dr. Christoph Schnaudigel wies jedoch darauf hin, dass sich die Prognosen an den durchschnittlichen Einkommens- und Wohnverhältnissen orientieren. Die Zahl von 731 Wohnungslosen im Landkreis Karlsruhe, aber auch die zunehmende Schwierigkeit von Einzelpersonen und Familien in prekären Lebensverhältnissen, noch angemessenen und bezahlbaren Wohnraum zu finden, zeige durchaus einen deutlichen Handlungsbedarf auf, führte der Landrat aus.

In sechs Landkreiskommunen sorgen kommunale Wohnungsbaugesellschaften für bezahlbaren Wohnraum, daneben gibt es im Landkreis 14 Genossenschaften mit ähnlicher Zielsetzung.

Auch die Kommunalanstalt für Wohnraum im Landkreis Karlsruhe AöR (KWLK), die 2017 gegründet wurde, um Wohnraum insbesondere für die Unterbringung von Flüchtlingen im Landkreis Karlsruhe bereitzustellen, hat Einfluss auf den Wohnungsmarkt. Aktuell sind 930 Plätze im Kombimodell vertraglich mit Städten und Gemeinden vereinbart, was einer Anzahl von 230 bis 310 Wohnungen entspricht, die dem Markt dadurch weiterhin zur Verfügung stehen. Von Überlegungen, die KWLK in Richtung einer Sozialen Kreiswohnbaugesellschaft auszurichten, nahm das Gremium Abstand. Zum einen ist die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum originäre Aufgabe der Städte und Gemeinden, zum anderen würde diese Neuausrichtung personellen Mehrbedarf erfordern; Gemeinden mit eigenen Gesellschaften müssten dann über die eigene Gesellschaft und über die Kreisumlage doppelt finazieren. Sinnvoller erschien dem Gremium, Wohnungsverlusten präventiv vorzubeugen, um den Wohnungsmarkt und die Kommunen als Obdachlosenbehörde zu entlasten. Landrat Dr. Christoph Schnaudigel berichtete von den vielfältigen Anstrengungen der Kommunen in diesem Bereich. Diese werden aktuell in einer Umfrage erhoben und die Ergebnisse sollen dem Jugendhilfe- und Sozialausschuss vorgestellt werden, um gemeinsam weitere Präventionsangebote zu entwickeln.

Städtebauliches Werkstattverfahren geht auf Zielgerade

Aber noch keine denkmalschutzrechtliche Entscheidung

Über den aktuellen Sachstand zum Vorhaben, das in die Jahre gekommene Landratsamtsgebäude in der Beiertheimer Allee grundlegend zu sanieren bzw. neu zu errichten, wurde der Kreistag in seiner Sitzung am 14. Mai informiert.

Landrat Dr. Christoph Schnaudigel berichtete zunächst über das städtebauliche Verfahren, das die Rahmenbedingungen für die spätere bauliche Entwicklung gibt und in Form eines Werkstattverfahrens unter Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitet wird. Stellten in der zweiten städtebaulichen Werkstatt am 11. März die vier teilnehmenden Architekturbüros ihre Entwürfe erstmals in der Gesamtheit vor, ging es in der dritten städtebaulichen Werkstatt am 6. Mai darum, die Überlegungen im Hinblick auf die Aspekte zu konkretisieren, die die Stadt Karlsruhe als Planungsträger und der Landkreis Karlsruhe als Bauherr vorgegeben haben. Das ist zum Beispiel die benötigte Bruttogeschossfläche, die Realisierung eines Hochpunktes oder die Erstellung eines Neubaus vor einem Abriss der Altgebäude, aber auch die Einbeziehung des städtebaulichen Planungsumfeldes sowie die positive Auswirkung der Gebäude auf das Stadtklima steht für die weitere Beurteilung der Entwürfe im Vordergrund. Vertreter der Fraktionen hatten an den Werkstätten teilgenommen, dem Gremium wurden die Entwürfe nun im Einzelnen vorgestellt.

Noch nicht klar ist, ob das in die Jahre gekommene Altgebäude abgebrochen werden kann, weshalb die Planungen beide Varianten zulassen müssen. Landrat Dr. Christoph Schnaudigel führte aus, dass die von den Denkmalschutzbehörden geforderte und im Februar vorgelegte Prüfung die Plausibilität des Abbruchs für das Hochhaus sowie für das erste bis dritte Obergeschoss des Langbaus nachweisen konnte, für das Erdgeschoss des Langbaus, den Zwischenbau sowie das Casino mussten weitere Gutachten nachgereicht werden, die aktuell mit der unteren Denkmalschutzbehörde Karlsruhe und dem Landesdenkmalamt erörtert werden. „Die lange Verfahrensdauer ist der Komplexität des Vorhabens sowie dem Umstand geschuldet, dass ein öffentlicher Grundstückseigentümer eine besondere Verantwortung hinsichtlich des Denkmalschutzes hat“, sagte der Landrat. Aus diesem Grund sei es notwendig, sämtliche Aspekte zu prüfen, damit am Schluss eine fundierte Entscheidungsgrundlage vorliegt. Vorwürfe wolle er niemandem machen. Der Kreistag betonte sein Interesse an der Realisierung des Vorhabens und begrüßte eine baldmögliche Klärung der noch offenen Fragen sowie Entscheidung der anhängigen Petition.

In Vorbereitung des für Mitte 2020 geplanten Architektenwettbewerbs, bei dem es dann konkret um das künftige Gebäude geht, beschäftigt sich die Verwaltung bereits mit der zukunftsfähigen Ausrichtung der Landkreisverwaltung mit entsprechenden Raumkonzepten, informierte der Landrat. Um ohne zeitliche Verzögerung das sogenannte „VgV-Verfahren“ nach der Vergabeverordnung parallel zum Werkstattverfahren vorbereiten zu können, wurde ein Architekturbüro aus Stuttgart für die fachlich-technische Beratung sowie administrative Unterstützung bei der Organisation und Durchführung der VgV-Verfahren beauftragt. Die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Areal habe die Stadt Karlsruhe bereits amtlich bekanntgemacht.

Zum weiteren Zeitplan führte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel aus, dass am 3. Juli die Abschlussveranstaltung des städtebaulichen Werkstattverfahrens mit Bürgerforum stattfinden wird. Ebenfalls im Juli soll das Bebauungsplanverfahren der Stadt Karlsruhe und im Herbst 2020 das Architektenauswahlverfahren des Landkreises stattfinden. Rund zwei Jahre nehmen dann die Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanungen in Anspruch, so dass frühestens 2023 ein erster Bauabschnitt in Angriff genommen werden könnte. Damit befinde sich das Projekt nach wie vor im Gesamt-Zeitplan.

Alle Details über das Werkstattverfahren findet man unter www.karlsruhe.de/b3/bauen/projekte/ettlingertor.

Herzlichst

Ihr

Markus Rupp, Bürgermeister