Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs in Gondelsheim

Bekanntmachung

Kreisstraße 3506; Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs in Gondelsheim

Auf Veranlassung des Regierungspräsidiums Karlsruhe wird Folgendes bekannt gegeben:

1.    Der Landkreis Karlsruhe hat die Planfeststellung nach dem Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG) für folgendes Bauvorhaben beantragt:

Kreisstraße 3506; Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs BÜ 10,9 in Gondelsheim

Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Maßnahmen:

  • Herstellung einer Eisenbahnüberführung über Straße K 3506
  • Bau einer Grundwasserwanne als Trogbauwerk für die drei Zufahrtstrecken zur Eisenbahnüberführung
  • Neubau der Saalbachbrücke als Straßenüberführung
  • Eisenbahnüberführung über einen Geh- und Radweg
  • Bau einer Straßenbrücke über das Trogbauwerk als Zufahrt für Straße Neuer Weg
  • Bau einer Geh- und Radwegbrücke über das Trogbauwerk zur verkehrlichen Anbindung des Wohngebiets Schlossbuckel
  • Pumpwerk der Straßenentwässerung des Trogbauwerks über Straße und Stauraumkanal mit Drosselbauwerk
  • Neuanlage der Straße Neuer Weg im Baufeld (Zufahrt zum Tennisplatz) sowie der Zufahrt für das Schloss Gondelsheim
  • Herstellung von Parkplatz-, Rad- und Gehwegflächen
  • Um- und Neubau der Bushaltestellen Gondelsheim Bahnhof
  • Umlegung der öffentlichen Ver- und Entsorgungseinrichtungen
  • Hochwasserschutzeinrichtungen am Saalbach
  • Anpassung der Oberleitungsanlage, Signalanlage, Kabelkanäle und Gleislängsentwässerung der DB-Strecke
  • Verschiebung der Bahnsteige des Haltepunkts Gondelsheim Bf nach Süden mit barrierefreiem Ausbau.

2.    Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat festgestellt, dass für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

3.    Die Planunterlagen werden über die Internetseiten der Gemeinde Gondelsheim, der Stadt Bruchsal und der Stadt Bretten im Zeitraum vom 11.03.2026 bis 10.04.2026 zugänglich gemacht:

Startseite – öffentliche Bekanntmachungen

Startseite – Gestalten – Bürgermitwirkung – Bürgerbeteiligung

Startseite – Wirtschaft, Energie, Umwelt – Bauleitpläne im Verfahren

Die Planunterlagen liegen zusätzlich in der Zeit vom 11.03.2026 bis einschließlich 10.04.2026 während der Dienststunden im Bürgerbüro des Rathauses Gondelsheim, Bruchsaler Str. 32, 75053 Gondelsheim, in Papierform zur Einsicht aus.

4.    Jeder, dessen Belange durch eine Zulassungsentscheidung berührt werden, sowie Vereinigungen, deren satzungsmäßiger Aufgabenbereich durch eine Zulassungsentscheidung berührt wird, darunter Vereinigungen zur Förderung des Umweltschutzes (Vereinigungen), können

bis einschließlich zum 11.05.2026

schriftlich oder zur Niederschrift beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe oder bei der Gemeinde Gondelsheim, Bruchsaler Str. 32, 75053 Gondelsheim, bei der Stadt Bretten, Untere Kirchgasse 9, 75015 Bretten oder bei der Stadt Bruchsal, Kaiserstraße 66, 76646 Bruchsal Einwendungen gegen den Plan erheben oder sich zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens äußern (Äußerungsfrist). Bei elektronischer Übermittlung müssen die Voraussetzungen des § 3a Landesverwaltungsverfahrensgesetz gewahrt sein. Eine einfache E-Mail genügt diesen Anforderungen nicht.

Aus Einwendungen oder Äußerungen muss der volle Name und die Anschrift erkennbar sein, damit diese im Verwaltungsverfahren zugeordnet werden können. Das Aktenzeichen (RPK17-0513.2-143) sowie ggf. die Flurstücknummer(n) der betroffenen Grundstücke sollen angegeben werden.

Mit dem Ablauf der Äußerungsfrist sind für das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Einwendungen und Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Der Ausschluss gilt nicht für ein Rechtsbehelfsverfahren.

5.    Für das Verfahren und die Zulassungsentscheidung ist das Regierungspräsidium Karlsruhe, Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe, zuständig.

       Es kann das Vorhaben ggf. mit Nebenbestimmungen – beispielsweise Schutzvorkehrungen – zulassen (Planfeststellungsbeschluss) oder den Antrag ablehnen.

6.    Zu dem Vorhaben liegen ein UVP-Bericht mit integriertem landschaftspflegerischem Begleitplan und weitere entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen vor:

  • Erläuterungsbericht
  • Landschaftspflegerische Maßnahmenpläne und Maßnahmenblätter
  • Verkehrsuntersuchung Fortschreibung 2022
  • Schalltechnische Untersuchungen
  • Wassertechnische Untersuchung und weitere wassertechnische Unterlagen
  • Wasserrechtliche Erläuterungsberichte und Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
  • Faunistische Untersuchungen und Artenschutz-Formblätter
  • Umweltverträglichkeitsstudie

7.    Nach Ablauf der Äußerungsfrist werden rechtzeitige Einwendungen und Äußerungen zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen, den Vereinigungen sowie denjenigen, die sich geäußert haben, gegebenenfalls in einem Termin mündlich erörtert, der mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht wird. Die Behörden, der Vorhabenträger, die Vereinigungen und diejenigen, die Äußerungen abgegeben haben, werden von diesem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, können diese Benachrichtigungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt werden.

8.    Der Planfeststellungsbeschluss ist dem Träger des Vorhabens, denjenigen, über deren Einwendungen und Äußerungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zuzustellen. Sind mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen, so können diese Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

9.    Hinweis:

Vom Beginn der Auslegung des Planes an können eine Veränderungssperre und Anbaubeschränkungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in Kraft treten.

10.  Diese Bekanntmachung sowie die zur Einsicht ausgelegten Planunterlagen sind auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe www.rp-karlsruhe.de unter „Abteilungen / Abteilung 1 Steuerung, Verwaltung und Bevölkerungsschutz / Referat 17 – Recht, Planfeststellung / Aktuelle Planfeststellungsverfahren“ und im UVP-Portal www.uvp-verbund.de/bw zugänglich gemacht.

11.  Zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere deren Weitergabe an die Vorhabenträgerin im Rahmen des Verfahrens, wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen. Diese kann auf der Internetseite https://rp.baden-wuerttemberg.de/datenschutzerklaerungen-der-regierungs-praesidien-b-w/ unter dem Stichwort „24-01SFT_17-01K: Planfeststellung“ abgerufen werden. Auf Wunsch werden diese Informationen vom Regierungspräsidium Karlsruhe in Papierform versandt.

Im Auftrag

Gemeinde Gondelsheim