Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord“ – Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie des Beschlusses zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat der Gemeinde Gondelsheim hat am 20.10.2026 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord“ mit seinen örtlichen Bauvorschriften beschlossen. Zugleich hat er den Vorentwurf des
Bebauungsplanes mit seinen örtlichen Bauvorschriften gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Ziel und Zweck der Planung
Die Siedlungsentwicklung von Gondelsheim ist seit mehreren Jahrzehnten in westlicher Richtung durch die Bundesstraße 35 begrenzt. Die am südlichen und nördlichen Siedlungsrand vorhanden gewerblichen Bauflächen sind weitgehend ausgeschöpft, eine Ausweitung dieser Flächen ist nicht möglich. Mit der Neuaufstellung des Regionalplans 2025 wurde erstmals eine Fläche für eine Siedlungsentwicklung westlich der Bundesstraße
aufgenommen und damit eine wesentliche Voraussetzung für ein „Überspringen“ der B 35 geschaffen. Aus Sicht der Gemeinde weist diese Fläche eine besondere Eignung für eine gewerbliche Entwicklung auf und soll – aufgrund einer bestehenden Nachfrage – daher zeitnah einer baulichen Nutzung zugeführt werden.

Die genannte Fläche befindet sich derzeit planungsrechtlich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Eine Erschließung und Bebauung ist daher zum jetzigen Zeitpunkt weitgehend ausgeschlossen. Aus diesem Grund ist im Vorfeld einer baulichen Nutzung die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage erforderlich. Hierzu soll der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nord“ dienen. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt und ist mit einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB verbunden, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Weiterhin ist eine Fortschreibung des Flächennutzungsplanes erforderlich, welche seitens der Gemeinde bei der Verwaltungsgemeinschaft Bretten/Gondelsheim angestoßen wird.

Der Geltungsbereich befindet sich am nordwestlichen Ortsrand von Gondelsheim und umfasst vollumfänglich die Flurstücke 10646, 10647, 10678, 10679, 10680 und 10681 sowie teilumfänglich die Flurstücke 9485/3, 10170/1, 10645 und 10682. Die Größe des Geltungsbereiches beträgt ca. 3,54 ha. Die genaue Abgrenzung ist aus dem nachfolgend abgebildeten Lageplan ersichtlich.

Maßgebend für die frühzeitige Beteiligung ist der Vorentwurf des Bebauungsplanes vom 20.10.2026. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit seinen örtlichen Bauvorschriften ist mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom 30.10.2026 bis 04.12.2026 auf der Homepage der Gemeinde Gondelsheim unter https://www.gondelsheim.de/oeffentliche-bekanntmachungen/ abrufbar. Im gleichen Zeitraum wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes im Rathaus der Gemeinde Gondelsheim, Bruchsaler Straße 32, Zimmer 1.09 während der üblichen Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen elektronisch (bevorzugt per E-Mail an rathaus@gondelsheim.de); mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Gondelsheim, Bruchsaler Straße 32, 75053 Gondelsheim, Zimmer 1.09 oder schriftlich abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Soweit personenbezogene Daten angegeben werden, werden diese ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens erhoben und verarbeitet. Auf weitere Hinweise zum Datenschutz, Datenerhebung und Datenschutzbeauftragten wird auf die Homepage der Gemeinde Gondelsheim unter der Rubrik Datenschutzerklärung verwiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Gondelsheim, den 26.10.2026
gez.
Markus Rupp, Bürgermeister

Anlage: